Organisierte Unterbringung

Im Rahmen der Grundversorgung können organisierte Quartiere für vertriebene Ukrainer*Innen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Krankenversicherung, Verpflegung und Unterbringung) ausgerichtet sind, nach Prüfung durch die Grundversorgungsstelle genehmigt werden.

Grundsätzlich muss jedoch ein entsprechender Bedarf für eine weitere organisierte Unterkunft in diesem Bezirk vorliegen.

Für die Genehmigung eines organisierten Grundversorgungsquartiers sind folgende Punkte erforderlich:

  1. Schriftliche Freigabe der betroffenen Gemeinde bzw. Bürgermeister bzgl. Errichtung einer organisierten Grundversorgungseinrichtung
  2. Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) oder Miet- oder Pachtvertrag aus dem erkennbar ist, dass der Antragsteller über das Objekt verfügungsberechtigt ist
  3. Ausgefüllter und unterzeichneter Selbstversorger-Vertrag (Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze auf Seite 1 und Beilage auf Seite 8 sind vom Antragsteller auszufüllen und zu unterfertigen.)
  4. Einreichplan, woraus die Zimmereinteilung sowie die Größe der Zimmer ersichtlich ist
  5. Besichtigung bzw. Freigabe des Objektes durch Kontrollorgane der Grundversorgungsstelle Burgenland

Die Unterlagen können Siean post.a6-asyl(at)bgld.gv.at übermitteln.

Wenn alle Unterlagen (1 bis 4) übermittelt wurden, setzt sich ein Kontrollorgan der Grundversorgungsstelle Burgenland betreffend Punkt 5 mit Ihnen in Verbindung.


Die Unterbringung und Verpflegung ist grundsätzlich vom Quartiergeber vorzufinanzieren und kann nach Abschluss eines jeweiligen Monats, nach Rechnungslegung durch den Quartierbetreiber, mit der Grundversorgungsstelle Burgenland gegenverrechnet werden. Etwaige Steuerabgaben sind direkt mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären!

Vertrag Organisierte Unterkunft Selbstversorger (PDF)                   Mindesstandards (PDF)