Förderziel und Fördergegenstand

Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen.

Förderempfänger*innen

Arbeitnehmer*innen mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen beim Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Burgenland während des beantragten Zeitraums
  • Keine Überschreitung der Bemessungsgrundlage des Haushaltes in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen
  • Die einfache Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) und der Arbeitsstätte beträgt mindestens 30 Kilometer (schnellste Route) laut Routenplaner des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur beziehungsweise des gemäß Bundesministeriengesetz 1986 zuständigen Bundesministeriums
  • Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unzumutbar (laut derzeit geltender Richtlinie)
  • Die Förderung gebührt nur für jene Zeit, in denen die Fördervoraussetzungen nachweislich erfüllt sind
  • Keine kostenlose Transportmöglichkeit (z.B. Firmenbus) bzw. Fahrtkostenersatz durch den*die Dienstgeber*in

Einkommensgrenzen und Förderhöhen

Die Beträge beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage eines Haushaltes pro Jahr.

1 Erwachsener + 0 Kinder

€ 45.000

2 Erwachsene + 0 Kinder

€ 63.000

1 Erwachsener + 1 Kind

€ 50.000

2 Erwachsene + 1 Kind

€ 70.000

1 Erwachsener + 2 Kinder

€ 52.500

2 Erwachsene + 2 Kinder

€ 72.500

1 Erwachsener + 3 Kinder

€ 55.000

2 Erwachsene + 3 Kinder

€ 75.000

Für jeden weiteren Erwachsenen sind € 7.000, für jedes weitere Kind € 2.500 hinzuzurechnen.

Die höchstmögliche Förderung beträgt, bei durchgehender Beschäftigung von zwölf Monaten und fünf Arbeitstagen pro Woche, 100 Euro beginnend bei 30 Kilometern, zuzüglich zwei Euro für jeden weiteren vollen Kilometer, jedoch maximal 400 Euro.

Die Verrichtung von Telearbeit, Teilzeit oder geblockter Arbeitszeit führt – je nach Ausmaß – zu einer Aliquotierung der Förderung.

Förderart

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss auf das vom Antragsteller*von der Antragstellerin angegebene Konto.

Nachweise

Erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung bereitgestellte, vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung

Falls vorhanden:

  • Parkausweis für Menschen mit Behinderung gem. § 29b StVo

Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:

  • Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)
  • Unterhaltsleistungen
  • Waisenpension
  • Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
  • Grundversorgungsleistungen

Sonstige Nachweise

  • Einheitswertbescheid

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Es sind keine Originalunterlagen zu übermitteln. Diese werden nicht retourniert.

Antragstellung

Ein Antrag kann von 1. März bis 30. Juni gestellt werden.

Achtung: Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich!

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Dieses Online-Antragsformular kann MIT oder OHNE elektronischer Signatur (ID Austria) übermittelt werden.
Wie Sie zu einer ID Austria kommen, erfahren Sie hier: www.oesterreich.gv.at/id-austria 

Online-Formular

Richtlinie

Datenschutz

Bei der Online-Antragstellung ist die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung des Dienstgebers*der Dienstgeberin hochzuladen:

Bestätigung Dienstgeber*in

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Sachbearbeiter*innen: Jeremie Hahnekamp – DW 2896, Sabine Gmasz – DW 2922
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at