VHA 8.5.1 Förderungsabwicklung, Dokumente VHA 8.5.1 Erläuterungen zu VHA 8.5.1.: Förderungsziel: Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Waldbiodiversität in all ihren Dimensionen. Förderungsg
ts anschließend bis zum „Weißen Kreuz“ die zum Teil noch gehölzfreie Trockenstandortsvegetation erhalten geblieben. Das künftige Schutzgebiet zeichnet sich durch eine standörtliche und strukturelle Vielfalt
jüngere Zeit herrschte eine extensive, naturnahe Landnutzung vor, die wesentlich zum Reichtum und zur Erhaltung des Naturraumes beigetragen hat. Die Artenvielfalt, die Diversität an Lebensgemeinschaften und die
Stögersbachmündung an, etwa 4 km flussaufwärts, in einer für ganz Mitteleuropa einmaligen Ausprägung erhalten geblieben. Mit etwa 40 Flussschlingen ist das Naturschutzgebiet der am reichsten gegliederte Abschnitt
r Lebensräume. In den Talräumen bei Schattendorf und Rohrbach sind bemerkenswerte Feuchtgebiete erhalten geblieben. Teile dieser naturschutzfachlich und landschaftsökologisch hochwertigen Landschaft weisen
ie (Iris pseudacorus). In einem kleinen Teil des Schutzgebietes ist eine Pfeifengras-Streuwiese erhalten geblieben, die seltene und attraktiv blühende Pflanzenarten beherbergt: Lungen-Enzian (Gentiana
Landschaftspflege“ beinhaltet auch umfassende Regelungen zum Schutz und zur Überwachung des Erhaltungszustandes gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume im Alpenraum. Rechtliche Grundlagen: BGBl.Nr. 477/1995
Naturschutzbehörde gewährleistet, auf welche Art und Weise die zu fördernden Maßnahmen Beiträge zur Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität leisten können. Erstaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen
und Hilfe bietet. Eine Beratung bei der Vorbereitung und Abwicklung eines Entschuldungsverfahrens erhalten ausschließlich überschuldete unselbstständig erwerbstätige Personen, die ihren Hauptwohnsitz im
Erkrankungen durch zum Beispiel die Verordnung von Quarantänemaßnahmen tragen die Amtsärzte zur Erhaltung der öffentlichen Gesundheit bei Bestattungswesen - Bei Todesfällen nach einer anzeigepflichtigen