Gebäudesanierung, die Umstellung auf neueste Beleuchtungssysteme, die Verwertung von biogenen Roh- und Reststoffen und eine „Energiebuchhaltung“ in den Gemeinden seien Maßnahmen, die die Gemeinden dem Ziel der
angeführt, sowie die Richtlinien für Direktvermarkter mit Bezugsquellen für gentechnikfreie Lebensmittelzusatzstoffe und Zutaten. https://www.bio-austria.at/download/betriebsmittelkatalog/ Ergänzungsfutte
Z 5 wird angefügt: „5. Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1.“ 4. Dem § 43 wird folgender Abs. 5 angefügt: „(5) §§ 34a,