Allerseelen. 24.12. und 31.12.) Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-s [...] n Einbringung von Anträgen. Gesuchen. Anzeigen. Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß $ 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 -AVG, BGBI. Nr. 51/1991 in der Fassung
Erledigungsfristen zu laufen beginnen. Kundmachung mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse: http://www.burgenland.at/buerger- [...] en Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
kundgemachte Adresse weitergeleitet. Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-s [...] n Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Ei
chte gemäß § 29 Abs 1 und 2 zustehen, hat vor Vertragsabschluss bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit Rechtsgeschäften […] zuzustimmen, sofern sie nicht geeignet sind, die Gefahr gemäß Abs 1 zu vergrößern
057-600/4431 E-Mail: bh.oberpullendorf(at)bgld.gv.at Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarken gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten [...] n Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens-gesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft O
Allerseelen, 24.12. und 31.12.) Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-s [...] en Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl
ger Menschen, möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben, erfüllt. Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Z 6, Abs. 2 und 3 sowie § 14 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, in der Fassung
Personen, die die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 erfüllen und aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit rezeptgebührenbefreit im Sinne des § 51d Abs. 4 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, idF BGBl. I Nr
en Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf [...] 057-600/4658 E-Mail: bh.guessing(at)bgld.gv.at Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarken gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die