Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: MA-01-02-57-39
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
Marktgasse 2
A-7210 Mattersburg

persönliche Abgabe:
Marktgasse 2
A-7210 Mattersburg
Bürgerservicestelle, Erdgeschoss

E-Mail-Adresse:  bh.mattersburg(at)bgld.gv.at
Online Formularservice:  e-government.bgld.gv.at/formulare/
Telefonnummer: +43 (0) 57-600 DW 4300
Telefaxnummer: +43 (0) 2626-62252 DW 4377

In Angelegenheiten der Datenschutzstelle:  post.datenschutz(at)bgld.gv.at 

In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten: post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at 

Mündliche oder telefonische Abgaben werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.

Parteienverkehr (Bürgerservice)
für persönliche Vorsprachen

(z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)
werktags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12 und 31.12)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden
werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

Die Empfangsgeräte (Telefax, E-Mail und Online-Formularserver) der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und (von uns) erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Anbringen per Fax, E-Mail oder den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.

Kundmachung mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse:
http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/
erfolgen.
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

MIME-TypeDateiendung(en)Bedeutung

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text/html

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*.TXT

*.HTM, *.HTML

*.XML

Reine Textdatei

HTML Datei

XML Datei

application/pdf

application/rtf

application/msword

application/msexcel

application/mspowerpoint

application/xhtml+xml

application/zip

*.PDF

*.RTF

*.DOC, *.DOCX

*.XLS, *.XLSX

*.PPT, *.PPTX

*.HTM, *.HTML, *.XHTML

*.ZIP

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Rich Text Format Datei

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MS Powerpoint Datei

XHTML Datei

ZIP Archivdatei

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Der Bezirkshauptmann:

w. Hofrat Mag. Werner Zechmeister