Erfassung und Nachverfolgung meldepflichtiger Infektionskrankheiten sowie die Verhinderung der Ausbreitung gefährlicher Erkrankungen durch zum Beispiel die Verordnung von Quarantänemaßnahmen tragen die
ist gewährleistet, dass der Förderfall hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 24-Stunden-Betreuung bereits geprüft wurde. Eine weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung stellt das Vorliegen
Berge). Um die Ziele der Alpenkonvention zu erreichen und ihre festgelegten Prinzipien zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verwirklichen, sind die Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen
und der Wirksamkeit ihres Schutzes. Es werden nur Gebiete in dieses Netzwerk eingegliedert, die bereits durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates streng geschützt werden. In diesen