Durchführung von Botengängen Sorgetragung für ein gesundes Raumklima Betreuung von Pflanzen und Tieren Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) 2. Unterstützung bei der Lebensführung insbesondere:
für touristische Projekte gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 nur zuerkannt werden, wenn die in der Bestimmung zitierten Kriterien allesamt erfüllt sind. Für die beiden Kurorte Bad Sauerbrunn und Bad Tatzmannsdorf gilt