Neue Regelung: Entlassung aus dem Krankenhaus ins Altenwohn- und Pflegeheim nur mit negativem COVID-19-Test

Symbolfoto COVID-19

Schutz von Patienten und Mitarbeitern hat oberste Priorität

Ältere Menschen, besonders Bewohnerinnen und Bewohner eines Altenwohn- und Pflegeheimes, sind Hochrisikopersonen für eine COVID-19-Erkrankung. Zum Schutz dieser Gruppe hat die Burgenländische Landesregierung eine neue Vorgangsweise festgelegt. „Künftig dürfen Personen aus einem allgemeinen Krankenhaus nur dann in ein Altenwohn- und Pflegeheim übernommen werden, wenn ein anlässlich der bevorstehenden Entlassung durchgeführter Test auf das Coronavirus negativ ist“, erklärt Soziallandesrat Christian Illedits.

Da es sich hier um besonders sensible Einrichtungen handelt, wird als weitere Maßnahme die Isolation betroffener Patienten nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus empfohlen. Bewohner, die zu regelmäßigen Behandlungen in ein Krankenhaus müssen, werden von dieser Regelung ausgenommen. Diese sind jedoch zur Sicherheit aller Bewohner der Einrichtungen zu isolieren. Dies berücksichtigt eine Konsultierung der ARGE AWH, entspricht der Empfehlung des Burgenländischen Landessanitätsdirektors und deckt sich mit der Vorgangsweise, die auch Oberösterreich getroffen hat.

Im SeneCura Sozialzentrum Nikitsch wurde kürzlich eine der betreuten Personen, die zu einer medizinischen Behandlung in einem nahegelegenen Krankenhaus gewesen war, positiv auf COVID-19 getestet. Sofort wurden Testungen aller Bewohner und Mitarbeiter der gesamten Einrichtung veranlasst, deren Ergebnisse derzeit erwartet werden. „Es steht ausreichend Testmaterial für die burgenländischen Heime zur Verfügung“, versichert Illedits. Die betroffene Person war als Vorsichtsmaßnahme bereits 14 Tage zuvor isoliert gewesen und soll heute in ein Krankenhaus transferiert werden. „Die Heimleitung hat hier vorausschauend agiert und hervorragende Arbeit geleistet“, lobt Soziallandesrat Christian Illedits.

Eisenstadt, 1. April 2020

Sandra Prükler, BA
Landesrat Christian Illedits
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