Massentests im Burgenland finden wie geplant von 13. bis 17. Jänner statt

Corona-Massentest

Bisher bereits 12.722 Personen online und per Telefon angemeldet; Strategie für durchgehende Tests in Ausarbeitung

Auch wenn es keine Freitestmöglichkeit aus dem bis einschließlich 24. Jänner 2021 dauernden Lockdown gibt, hält das Land Burgenland an seiner Teststrategie fest: Die zweiten COVID-19-Massentests finden wie geplant im Zeitraum 13. bis 17. Jänner 2021 statt. Eine Anmeldung zu den Tests ist bereits seit dem 4. Jänner online über www.oesterreich-testet.gv.at möglich. Für Personen, die sich nicht online anmelden können, steht ebenfalls ab 4. Jänner eine Hotline des Bundes unter 0800 220 330 (Montag bis Sonntag von 7.00 bis 22.00 Uhr) für eine telefonische Anmeldung zur Verfügung. Mit Stand heute, 14 Uhr, haben sich bereits 12.722 Personen zu den Massentests angemeldet.

„Auch ohne Freitestmöglichkeit bleibt der eigentliche Zweck der Testaktion erhalten, nämlich symptomfreie Infizierte rasch zu finden und damit die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erklärte der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann. Außerdem sei eine Strategie für durchgehende Testungen mit Standorten in allen sieben Bezirken derzeit in Ausarbeitung, so Schneemann.

Wie geplant 34 Teststationen im Burgenland

Die Antigen-Schnelltests werden wie geplant an insgesamt 34 Teststationen angeboten. Getestet wird an allen fünf Testtagen (13. bis 17. Jänner) in den Bezirksvororten Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf. An allen anderen Standorten wird an drei Tagen (15. bis 17. Jänner) getestet. 

Die Teilnahme an den landesweiten Tests ist freiwillig und kostenlos. Getestet werden können Personen ab 6 Jahren, wobei Minderjährige von einem Elternteil begleitet werden müssen.

Nicht getestet werden 

  • Personen mit COVID-19-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder 1450 anrufen)
  • Personen, die zum Testzeitpunkt im Krankenstand sind 
  • Personen, die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
  • Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen, die in Altenwohn- und Pflegeheimen wohnen 
  • Personen, die in den vergangenen 3 Monaten an COVID-19 erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden, da der Antigen-Schnelltest in dieser Zeit trotz überstandener Infektion positiv ausschlagen kann.

Nähere Informationen sind auf der Internetseite www.burgenland.at/coronatest zu finden.

Nina Sorger, 05.01.2021

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