Land Burgenland übernimmt Zinsdienst für heimische Tourismusbetriebe

Land Burgenland übernimmt Zinsdienst für heimische Tourismusbetriebe

Österreichische Hotel- und Tourismusbank fixiert Haftungsrahmen von 100 Mio. Euro für Tourismusbetriebe: Nicht nur die Wirtschaft im Allgemeinen, sondern auch der Tourismus im Speziellen leidet unter den Einbußen, verursacht durch die derzeitige Situation. „Die Gesundheit Aller steht jetzt im Vordergrund. Dennoch dürfen wir die wirtschaftliche Existenzabsicherung der Hotelbetriebe – darunter auch viele kleine Familienbetriebe – nicht aus den Augen verlieren“, sagt Wirtschaftslandesrat Christian Illedits.

Am Samstag hat die Bundesregierung den Coronasoforthilfefonds in Höhe von vier Mrd. Euro vorgestellt. Es handelt sich hierbei um die erste Maßnahme zur Corona-Bewältigung in der österreichischen Wirtschaft, eine Aufstockung wurde in Aussicht gestellt.

Ein wesentlicher Teil dieser Maßnahme ist ein Sofortmaßnahmenpaket für die heimische Tourismuswirtschaft. Jenes Paket umfasst eine Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen für Klein- und Mittelunternehmen sowie Ein-Personen-Unternehmen und die Kostenübernahme für diese Haftungen. Diese Maßnahme wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gesetzt. Jene wird einen Haftungsrahmen von 100 Mio. Euro für Tourismusbetriebe gewähren. Das Land Burgenland wird hierbei die Zinsen für die burgenländischen Betriebe übernehmen. Dadurch kommen auf die Betriebe keine zusätzlichen Kosten durch die Überbrückungsfinanzierung zu. Die Förderansuchen sind über die ÖHT zu stellen.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen werden seitens des Landes Burgenland vorbereitet. „Dort, wo die Maßnahmen des Bundes nicht greifen und in speziellen Härtefällen wollen wir unseren Betrieben unter die Arme greifen, wobei diese Maßnahmen nicht nur auf die Tourismuswirtschaft beschränkt sein werden. Niemand soll durch den Rost fallen!“, so Illedits.

Durch die Übernahme der Dienstgeberbeiträge durch den Bund ab dem ersten Monat sinkt die Belastung der Betriebe deutlich. „Ich rufe alle Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber dazu auf, vom Kurzarbeitsmodell Gebrauch zu machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu kündigen!“, appelliert Landesrat Illedits an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Antragsstellung und technische Abwicklung erfolgt über die ÖHT:

Für alle jene, die bereits einen Kredit haben:
Bei Fragen zum Thema Stundungen und Aussetzungen von bestehenden ÖHT-Krediten im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus senden Sie bitte eine E-Mail an hotline(at)oeht.at.

Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der ÖHT: https://www.oeht.at/https://www.oeht.at/

ÖHT-Covid-Hotline: +43 (0)720 301 355

Eisenstadt, 18. März 2020

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