Freitesten für SARS-CoV-2-Positive erst ab dem 7. Quarantänetag

Positiv Getestete erhalten Termin für Freitestung von ihrer Gesundheitsbehörde

Angesichts der aktuellen Infektionszahlen gibt es eine Neuerung bei der Freitestung für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, die bisher frühestens am 5. Tag nach Symptombeginn (bei symptomatischen Infizierten) bzw. nach Probennahme des positiven PCR-Tests (bei asymptomatischen Infizierten) vorgenommen wurde. Da mehr als 80% der Infizierten am 5. Tag die Kriterien zu einer vorzeitigen Entlassung aus der behördlichen Absonderung (negatives PCR-Testergebnis oder bei positivem PCR-Testergebnis CT-Wert >30) nicht erfüllen, ist im Burgenland seit 1. Februar für Infizierte, die mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, eine Freitestung aus der Quarantäne erst am 7. Tag nach Symptombeginn (bei symptomatischen Infizierten) bzw. nach Probennahme des positiven PCR-Tests (bei asymptomatischen Infizierten) vorgesehen. 

Kriterien für eine vorzeitige Entlassung aus der behördlichen Absonderung:

  • negatives PCR-Testergebnis oder 
  • positives PCR-Testergebnis mit CT-Wert über 30 und 
  • jeweils mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit

Positiv auf SARS-CoV-2 getestete und behördlich abgesonderte Personen erhalten ihren Termin zum Freitesten in einer Drive-in-Teststraße ausschließlich von ihrer Gesundheitsbehörde.

Zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne ist ein behördlich angeordneter PCR-Test erforderlich. Ein PCR-Test aus einer Apotheke oder einem BITZ sowie ein PCR-Gurgeltest werden für die Freitestung NICHT anerkannt.

Nina Sorger, 03. Februar 2022