Bund hat die Verlängerung der Maßnahmen zur Kinderbetreuung angeordnet

Kinderbetreuung Maßnahmen verlängert

Kindergärten und Schulen bleiben wie bisher geöffnet, Kinder sollen aber möglichst zu Hause betreut werden. Landesrätin Winkler erwartet mit der schrittweisen Öffnung der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe einen steigenden Bedarf in den Betreuungseinrichtungen.

Vom Bundesministerium für Soziales und Gesundheit wurde per Erlass verfügt, dass die Betreuung in den Kindergärten und Kinderkrippen bis 26. April 2020 in gleicher Form zu gewährleisten ist, wie seit Beginn der Maßnahmen mit 18. März. Laut Erlass „sollen aber möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden“. Die Verordnung dazu wird von den Bundesländern angepasst und veröffentlicht werden.

„Es wird für viele berufstätige Erziehende nicht zu vereinbaren sein, wieder ihre Arbeit aufzunehmen und für Kinderbetreuung zu sorgen. Darüber hinaus ist es den Eltern nicht zumutbar, pädagogische Aufgaben zu übernehmen und womöglich mit den Kindern zu Hause neue Lehrinhalte zu erarbeiten. Daher rechnen wir mit einem bedeutenden Anstieg der zu betreuenden Kinder. Wenn jemand Betreuung benötigt, ist es für uns selbstverständlich, diese auch im entsprechenden Ausmaß sicherzustellen“, sagt Winkler.
In den letzten drei Wochen sei die Zahl der Kinder in den Kindergärten und Schulen auf einige wenige beschränkt. „Mit der zunehmenden Wiederaufnahme der Tätigkeiten im gewerblichen Bereich werden die Gruppengrößen zunehmen. Dabei gilt es vorwiegend, das Ansteckungsrisiko weiterhin so gering als möglich zu halten. Das ist für Pädagoginnen, Pädagogen und das Personal in den Betreuungseinrichtungen eine zunehmende Herausforderung. Gerade sie haben in den letzten Wochen dafür gesorgt, dass die Kinderbetreuung auch für jene Familien und Erziehende sichergestellt war, die einen systemrelevanten Beruf ausüben“, betont die Landesrätin.

„Wir erwarten uns von Seiten des Bundes über die weiteren geplanten Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen zeitgerecht informiert zu werden und dass eine Abstimmung mit den Ländern zeitnah erfolgt. Gerade im Schulbereich sind Koordination und konkrete Vorgaben zu den Vorhaben notwendig, um Pädagogen, Eltern und Kindern eine Perspektive über die weitere Vorgehensweise zu gewähren“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.

Eisenstadt, 10. April 2020

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