Bezirkshauptmannschaften: Parteienverkehr nur in unaufschiebbaren Fällen und nach telefonischer Voranmeldung

Ende Oktober 2020 wurde im Burgenland der Parteienverkehr für alle Dienststellen des Landes aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Zahlen neu geregelt. Auch für alle burgenländischen Bezirkshauptmannschaften gilt seither, dass Parteienverkehr ausschließlich in unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Voranmeldung möglich ist. Diese Regelung gilt weiterhin.

Die übliche Erreichbarkeit der Dienststellen des Landes per Telefon während der Dienstzeiten bzw. per E-Mail ist gewährleistet. Hingewiesen wird auch auf das Online-Angebot auf www.burgenland.at und auf E-Government Burgenland https://e-government.bgld.gv.at/ zum Beispiel mit dem Formularservice und E-Service.

 

 

 

 

Christian Bleich, 20. November 2020

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