Appell an ältere Bevölkerung: Einkäufe in wieder geöffneten Geschäften aufschieben!

LR Illedits

LR Illedits: „Zum Schutz der Gesundheit der älteren Burgenländerinnen und Burgenländer rate ich dieser Gruppe dezidiert von morgigen Einkäufen ab!“

Ab Dienstag nach Ostern tritt eine Verordnung zur Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für den österreichischen Handel in Kraft. Erste Geschäfte können wieder geöffnet werden, darunter auch Bau- und Gartenmärkte sowie kleinere Händler. Es ist zu erwarten, dass an diesem Tag ein Ansturm auf die Geschäfte losbricht. Landesrat Christian Illedits: „Es ist sehr erfreulich, dass der Handel schrittweise hinaufgefahren wird und die Wirtschaft ein wenig aufatmen kann. Die Gesundheit und deren Schutz stehen dennoch nach wie vor an oberster Stelle! Ich appelliere besonders an die gefährdeten Gruppen – allen voran die älteren Burgenländerinnen und Burgenländer – abzuwarten, bis sich der erste Ansturm auf die Geschäfte gelegt hat. Kein Gut ist so wichtig wie die Gesundheit.“

Ab 14. April können unter anderem kleinere Geschäfte mit einem Kundenbereich im Inneren bis zu 400 m², Baustoff-, Eisen- und Holzhandel sowie Bau- und Gartenmärkte –unabhängig von der Größe – wieder ihre Türen öffnen. Viele HobbygärtnerInnen wird diese Lockerung dazu veranlassen, einkaufen zu gehen und das sonnige Wetter dazu zu nutzen, Gartenarbeiten zu erledigen. Besonders PensionistInnen lockt die Tätigkeit im Garten – doch genau diese Gruppe sollte die ersten Tage nach der Wiederöffnung verstreichen lassen, um Menschenansammlungen in den Geschäften sowie Märkten zu vermeiden und somit das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. „Natürlich ist die Lockerung positiv und ein gutes Zeichen. Wir dürfen dennoch nicht aus den Augen verlieren, dass das Gröbste noch nicht überstanden ist und nach wie vor ein hohes Ansteckungsrisiko herrscht. Vor allem die älteren Burgenländerinnen und Burgenländer sollten auf sich Acht geben, die ersten Tage noch nicht einkaufen gehen und den ersten Ansturm auf die Gartenmärkte abwarten. Dadurch wird die Freude an der Gartenarbeit auch ungetrübter“, betont Christian Illedits, Landesrat für die ältere Bevölkerung.

Schutzmaßnahmen in Geschäften

Die getroffenen Schutzmaßnahmen in den Geschäften bleiben bis auf Weiteres aufrecht. Alle MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt sowie alle KundInnen müssen beim Einkauf Mund-Nasen-Schutzmasken tragen, um Tröpfcheninfektionen zu vermeiden. Weiters ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Kleinere GeschäftsinhaberInnen müssen zusätzlich darauf achten, dass sich auf der Geschäftsfläche pro 20 m² nur eine Kundin/ein Kunde aufhält bzw. bei einem kleineren Bereich sich nur eine Kundin/ein Kunde im Geschäft befindet. Nach wie vor wird angeraten, nur wichtige Erledigungen zu tätigen – insbesondere, wenn man zu Risikogruppen zählt.

Eisenstadt, 13. April 2020

Bildtext: Landesrat Christian Illedits

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

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