WOHNBAU

Lebenswertes Burgenland

Damit „Hausplätze“ auch künftig vorhanden und leistbar sind, wurde mit der Baulandmobilisierung ein wichtiger Schritt gesetzt. Auch das Projekt „Leistbares Wohneigentum“ des Landes nimmt konkrete Formen an.

Das Land Burgenland ist mit dem Projekt „SoWo - So wohnt Burgenland“ in den Wohnbau eingestiegen. Ziel ist es, den Menschen Wohneigentum zu klaren Bedingungen und bestmöglichen Konditionen anzubieten. Zu den Eckpfeilern des neuen Modells „Leistbares Eigentum“ gehört eine Kaufpreisberechnung auf Basis der Herstellungskosten, anstatt dafür den oft höheren Verkehrswert herzunehmen. Ab der ersten Miete kann so kalkulierbar Eigentum erworben werden. Angeboten werden Reihenhäuser und Wohnungen zwischen 45 und 110 Quadratmetern. Im Jänner 2023 wurden die ersten drei Pilotprojekte in Pinkafeld, Stuben und Deutsch Jahrndorf vorgestellt, bis Jahresende 2024 sollen diese fertiggestellt werden. Es folgen weitere Pilotprojekte in allen Bezirken, die Liegenschaft en dafür gibt es bereits.

Eine Maßnahme, die zu mehr Bauland zu leistbaren Preisen für junge Menschen im Burgenland führen soll, ist die Baulandmobilisierung. Ungenutztes Bauland soll nicht zu Spekulationszwecken verwendet werden, sondern jungen „Häuslbauern“ zur Verfügung stehen. In weiterer Folge werden per Verordnung auch die Baulandpreise limitiert. Diese Maßnahme kommt vorrangig jungen Burgenländerinnen und Burgenländern zu Gute.

Andere Maßnahmen zur Unterstützung von privaten Bau- und Sanierungsprojekten wurden weitergeführt: Die Wohnbauförderung etwa wird nach wie vor gut angenommen, auch wenn die Bautätigkeit aufgrund der Teuerung leicht zurückgegangen ist. Neu ist die Sonderförderrichtlinie 2023. Diese dient dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau, die das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich machen. Energieberater informieren und beratschlagen künftig darüber, die beste Heizvariante für das Zuhause zu finden.

Die Sonderförderrichtlinie 2023 ermöglicht ein zinsengünstiges Wohnbaudarlehen bis zu 100.000 Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen. Für Supermärkte und Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs gibt es neue Auflagen: Sie sollen in Zukunft nur mehr in Ortskernlagen errichtet oder erweitert werden dürfen, das sieht das neue Raumplanungsgesetz vor. Mit dieser und begleitenden Maßnahmen soll die Bodenversiegelung massiv eingedämmt, dem Klimawandel entgegengesteuert, die Ortszentren in den Gemeinden neu belebt und zugleich Leerstand vermieden werden. Für Supermärkte und Einkaufszentren sollen in Zukunft auch neue Gestaltungskriterien gelten. Ebenfalls forciert wird der Einsatz erneuerbarer Energien bei Einkaufszentren und großen Supermärkten.

UMGESETZT / IN UMSETZUNG

  • Novelle Raumplanungsgesetz
  • Fortführung Wohnbauförderung
  • Energieberatung (siehe Kapitel Energie)
  • Sonderförderrichtlinie 2023
  • Novelle des Gesetzes für Einkaufszentren und Supermärkte
  • Baulandmobilisierung
  • SoWo – Leistbares Wohnen
    Pilotprojekte gestartet