Leistbares Wohnen

Eines der wichtigsten Ziele des Landes ist es, leistbaren Wohnraum in hoher Qualität für alle BurgenländerInnen zu ermöglichen. Mit der besten Wohnbauförderung Österreichs, einer ausreichenden finanziellen Dotierung und attraktiven Förderrichtlinien soll die Position des Burgenlandes als Wohnland Nummer 1 und „Land der Häuslbauer“ weiter gestärkt werden.

  • Handwerkerbonus entlastet Haushalte: Einen Boom hat 2020 der Handwerkerbonus ausgelöst: Mehr als 5.700 Anträge sind eingelangt, ein Fördervolumen von rund 11 Mio. € wird ausgeschüttet. Davon profitieren viele regionale Betriebe – und den betroffenen privaten Haushalten wird finanziell der Rücken gestärkt. Die Fördersumme wurde verdoppelt, es werden auch mehr Leistungen gefördert: Der Zuschuss beträgt für Arbeitsleistungen 25 % der förderbaren Kosten und maximal 10.000 €. Bei Maßnahmen, die mehr Energieeffizienz bringen, werden auch Materialkosten mit 25 % und maximal 14.000 € gefördert. Der Handwerkerbonus wird auch 2021 angeboten.
  • Wohnbauförderung ist jetzt noch attraktiver - die wichtigsten Neuerungen:
    • Die Darlehenskonditionen sind attraktiver: Seit Jahresbeginn gibt es eine Fixverzinsung mit 0,9 % auf 30 Jahre bei gleichbleibender Annuität.
    • Verbesserungen im Bereich der Sanierung: Der maximal förderbare Betrag der energetischen Sanierung wurde auf 45.000 € aufgestockt (bisher 30.000 €). Zudem wurde die Förderquote der sonstigen Verbesserungs- und Erhaltungskosten im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung auf 50 % angehoben (bisher 25 %).
    • Erweiterung und Anpassung des Bonussystems auf Basis des Öko-Index: Wer ökologisch baut, kann sein Basisdarlehen um bis zu 40 % erhöhen.
    • Dachbegrünungen und vertikale Außenbegrünungen werden bei Neubau oder Sanierung mit bis zu 500 € gefördert.
  • Bauland wird günstiger: Ungenutztes Bauland soll nicht zu Spekulationszwecken verwendet werden, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Deshalb wurden im neuen Raumplanungsgesetz Maßnahmen für leistbares Bauland, der Abschluss von Baulandmobilisierungsvereinbarungen und auch eine Abgabe auf als Bauland gewidmete Grundstücke, die für „Häuslbauer“ nicht verfügbar gemacht werden, verankert.
  • Erarbeitung einer Strategie zur Steigerung des sozialen Wohnbaus: Damit will das Land eine ausreichende Versorgung mit leistbarem Wohnraum sicherstellen.
  • Höhere Fördersätze für Ortskern-Bebauung / Stärkung der Abwanderungsgemeinden: Bodenverbrauchssparendes Bauen und das Bebauen einer Baulücke im Ortsgebiet werden ebenso höher gefördert wie Bauen in einer Abwanderungsgemeinde. Neuerungen:
    • Erhöhung der Beträge für den Baulückenschluss von 70 auf 100 €/m² Wohnnutzfläche, von max. 12.600 (Deckelung) auf 20.000 €.
    • Bonus für Abwanderungsgemeinden: Wer in einer Abwanderungsgemeinde (ab 2 % Bevölkerungsrückgang) baut oder saniert, erhält bis zu 15.000 € Darlehenserhöhung.