Landwirtschaft und Naturraum

Mit der 2019 eingeleiteten Biowende soll das Burgenland Schritt für Schritt zum Bio-Vorzeigeland in Europa werden. Nachhaltigkeit und Bio stehen im Vordergrund, um den BurgenländerInnen gesunde und regionale Lebensmittel höchster Qualität zur Verfügung zu stellen. Durch die Stärkung der biologischen Landwirtschaft, mit gesundem Essen in Spitälern, Kindergärten und Schulen, mit mehr Qualitätsbewusstsein und regionaler Wertschöpfung sowie mit dem Schutz der Gesundheit durch die konsequente Pestizid-Reduktion soll das Burgenland zum „Bio-Land Nummer 1“ werden.

  • Startschuss für Biowende gelungen: Der Anteil der Bioflächen im Land stieg allein im vergangenen Jahr von 31 % auf 37 %. 180 Betriebe haben die burgenländische Bio-Umstiegsprämie bereits in Anspruch genommen.
  • Erhöhung des Bio-Anteils in Küchen des Landes und landesnaher Betriebe: Landesnahe Betriebe (KRAGES, Energie Burgenland AG usw.) stellen ihre Küchen auf Bio-Lebensmittel um. Derzeit werden in den Spitalsküchen bereits 45 % der Lebensmitteleinkäufe bei Bioproduzenten getätigt. Bis Ende 2021 werden 50 % der gekauften Produkte biozertifiziert sein. Bis 2024 soll der Bio-Anteil auf nahezu 100 % erhöht werden.
  • Bio-Schwerpunkt in Kindergärten und Schulen: Im Bereich der Kindergärten und Landesschulen ist es eine Vorgabe des Landes, bis Ende 2021 zu 50 % und bis zum Jahr 2024 zu nahezu 100 % auf biologische Ernährung umzustellen. Um die Anbieter bestmöglich bei der Umstellung zu unterstützen, wurde ein Bio-Leitfaden erarbeitet.
  • „Bio aus dem Burgenland“ wird zum Gütesiegel: Das Siegel soll österreichweit neue Märkte für Burgenlands Bio-Bauern erschließen.
  • Neue Ställe nur mehr Bio-zertifiziert: Neue Stallbauten werden nur mehr dann zugelassen, wenn sie auch biologisch wirtschaften. Damit wird dem Gedanken der Nachhaltigkeit und des Tierwohls Rechnung getragen.
  • Modell einer regionalen BIO-Vermarktungsgesellschaft wird erarbeitet: Neue Marktchancen für Landwirte sollen geschaffen und die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit biologischen und regionalen Lebensmitteln gesichert werden.
  • Neues Jagdgesetz 2021: Um einen Interessenskonflikt zwischen Wahrnehmung der Standesvertretung und der gleichzeitigen Erledigung von behördlichen Tätigkeiten aufzulösen, werden im Burgenland ab 2023 ein Landesjägermeister und sieben Bezirksjägermeister als Behördenorgane fungieren. Mit der damit einhergehenden Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft der burgenländischen JägerInnen im BLJV wird die Jagd leistbarer. Das Verbot der Gatterjagd mit 1. Februar 2023 bleibt aufrecht, bis dahin wird noch strenger kontrolliert als bisher.