LR Dorner/LR Schneemann: Neues Kehrgesetz bringt finanzielle Entlastung für burgenländische Haushalte

Rauchfangkehrer bekommen 1.700-Euro Mindestlohn

Morgen Donnerstag wird in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause ein neues Kehrgesetz beschlossen. Die Novelle bringt eine wesentliche Neuerung: Aufgrund der Reduzierung der Kehrintervalle müssen die Burgenländerinnen und Burgenländer nicht mehr so tief in die Tasche greifen. „Die enorme Teuerung und drastische Preissteigerungen in vielen Bereichen des Lebens machen der Bevölkerung stark zu schaffen. Mit den Änderungen im Kehrgesetz steuern wir in unserem Wirkungsbereich dagegen und entlasten burgenländische Haushalte“, betont Landesfeuerwehrreferent, Landesrat Heinrich Dorner. Zweiter Meilenstein: Im Zuge der Verhandlungen hat man sich auf die Einführung des 1.700-Euro-Mindestlohns für alle Rauchfangkehrer geeinigt. Soziallandesrat Leonhard Schneemann: „Wir sind als Land Burgenland mit der Umsetzung des Mindestlohns voran gegangen. Nun ziehen sukzessive andere Bereiche nach. Wie jetzt eben die Rauchfangkehrer. Ein Etappensieg auf einem kräftezehrenden Marathon. Aber wir werden nicht aufgeben und den Mindestlohn weiter forcieren. Denn die Burgenländerinnen und Burgenländer sollen gut und sicher von ihrem Einkommen leben können.“  

Ein Beispiel für die Reduktion von Kehrungen betrifft Kachelöfen. Bislang musste der Rauchfang vier Mal jährlich gekehrt werden. Nunmehr reichen zwei Kehrungen auch aus, da ein Kachelofen im Regelfall auch nur im Winter (Heizperiode) genutzt wird. Auch bei Stückholz-Zentralheizungen wurde von vier Kehrungen auf drei Kehrungen reduziert. Das neue Kehrgesetz bringt auch mehr Sicherheit für die Burgenländerinnen und Burgenländer eingebaut. Durch eine regelmäßige Überprüfung der Dichtheit des Rauchfanges können böse Überraschungen vermieden werden. Undichte Fanganlagen lassen das nicht sichtbare Kohlenmonoxid austreten. Die Fänge werden im Intervall von 5 Jahren bzw. 10 Jahren überprüft. Ein "normaler" Rauchfang (Unterdruckanlage) wird alle 10 Jahre geprüft.

In weiterer Folge werden sich die Adaptierungen im Kehrgesetz auf die Rechnung auswirken, denn damit wird auch weniger Arbeitsentgelt verrechnet. Für eine Kehrung eines Objektes mit Wärmepumpe und einem Kachelofen, Kaminofen oder Heizkamin bezahlt man ab Juli 2022 statt bisher 60,50 Euro nur mehr 39,81 Euro – also eine Ersparnis von 20,69 Euro. Die Überprüfung des gleichen Objektes schlägt ab Juli mit 27,40 Euro statt der 35,67 Euro zu Buche. „Die derzeitigen Preisexplosionen fressen den Burgenländerinnen und Burgenländer ein Loch ins Geldbörsel. Da ist es eine willkommene Abwechslung, wenn Preise reduziert werden und dabei auch noch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche aufgrund des Mindestlohns mehr Geld am Konto haben. Da profitieren die Burgenländerinnen und Burgenländer und die burgenländische Wirtschaft“, betont Landesrat Leonhard Schneemann.  

Eisenstadt, 29. Juni 2022

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