MINDESTLOHN

Mehr als 2.500 Menschen profitieren schon vom Mindestlohn!

Mit dem innovativen Modell des burgenländischen Mindestlohns von 1.700 Euro netto oder 10 Euro netto pro Stunde wird der soziale Zusammenhalt gestärkt und die Wirtschaft im Burgenland profitiert.

Das Leben wird immer teurer. Stark gestiegene Energieund Lebenshaltungskosten machen Vielen zu schaffen. Eine Lebensrealität, für die es viel zu wenig Aufmerksamkeit gibt. Weil wir das ändern wollen, haben  wir im Burgenland einen eigenen Weg eingeschlagen: Es muss selbstverständlich sein, dass ein Einkommen aus Vollzeitarbeit genügt, um gut davon zu leben! Für alle Beschäftigten muss es die Möglichkeit geben,  im gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Arm trotz Arbeit ist ein Zustand, den wir im 21. Jahrhundert nicht hinnehmen können und wollen. Deshalb hat das Land in seinem Wirkungsbereich den Mindestlohn von 1.700 Euro netto eingeführt, denn 10 Euro pro Stunde sind das Minimum, das es braucht, um gut im Burgenland leben zu können.

Damit ist dem Burgenland ein sozialpolitischer Meilenstein gelungen, der in ganz Europa auf Interesse stößt, zumal der burgenländische Mindestlohn besonders hoch ist. Zum Vergleich: In der österreichischen Lederindustrie wurde heuer ein Mindestlohn von 1.500 Eurobrutto erreicht. Faire Löhne und eine dynamische Wirtschaft sind kein Widerspruch, sondern gehören zusammen. Die burgenländische Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr trotz Corona-Pandemie gut erholt. Besonders dynamisch entwickelte sich dabei der Tourismus. Trotz Corona gab es 2,5 Millionen Nächtigungen im Burgenland. Das ist  unter anderem das Ergebnis fleißiger Arbeit, innovativer UnternehmerInnen und der Tourismushilfen gegen die Krise. Hier zu unterstützen, ist die Aufgabe eines starken Landes.

Unterstützung gab es 2021 auch für burgenländische Firmen, unter anderem in Form von Unternehmensbeteiligungen über die Wirtschaftsagentur Burgenland, die sich an Startups beteiligt und auch Unternehmen rettet, die in Schwierigkeiten sind, aber gute Zukunftsaussichten haben. Allein die Wirtschaftsförderungen des Landes lösten wiederum Investitionen von 218 Millionen Euro aus. Ein Euro an Fördermitteln bringt sechs  Euro an Investitionen. So wurden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Die Arbeitslosigkeit sank um mehr als 17 Prozent. 9.000 BurgenländerInnen fanden wieder einen Job. 100 Langzeitarbeitslose
erhielten ihre „2. Chance“ und damit einen geförderten Job zum Wiedereinstieg ins Berufsleben. Besonders erfreulich ist auch, dass im Burgenland erneut ein Beschäftigungsrekord auf gestellt wurde. 

Vom Aufschwung im Burgenland profitieren also Wirtschaft und Beschäftigte. So wurde der BezieherInnenkreis des burgenländischen Mindestlohns von 1.700 Euro netto erneut ausgeweitet und heuer bereits in 132 Gemeinden bei den MitarbeiterInnen umgesetzt. Mehr als 2.500 Beschäftigte profitieren bereits vom Mindestlohn. Eine Win-Win-Situation für Wirtschaft und Beschäftigte. Mit dem Mindestlohn wird für die Wirtschaft eine Wertschöpfung von 5,3 Millionen Euro erzeugt, den Beschäftigten bringt er einen Nettolohn von 10 Euro pro Stunde. Vom Mindestlohn profitieren so unterschiedliche Gruppen wie Landes- und  Gemeindebedienstete, die MitarbeiterInnen der Beteiligungen und Thermen, pflegende Angehörige oder Pflegeeltern. Der BezieherInnenkreis wird laufend ausgebaut, beispielsweise in den Pflegeberufen. Gute  Löhne steigern die Kaufkraft, beleben die Region und ermöglichen ein gutes Leben. Wo das Land kann, wird deshalb der Mindestlohn eingeführt. Das betrifft nicht nur die Landesbediensteten selbst, sondern wird auch zu einem Vergabekriterium, wenn das Land Aufträge vergibt.

Von Landesförderungen müssen immer auch die Beschäftigten profitieren. Der Mindestlohn funktioniert und er ist kein Schaden für die Wirtschaft, wie die dynamische Entwicklung der Wirtschaft zeigt. Deshalb bleibt es das Ziel der Landesregierung, den Mindestlohn österreichweit in allen Bereichen der Wirtschaft zu fordern, denn faire Löhne bedeuten ein besseres Leben mit mehr Möglichkeiten und Perspektiven für alle.

Möglich sind Maßnahmen wie der Mindestlohn auch durch die gute finanzielle Situation des Landes. Die Internationale Finanzrating-Agentur Standard & Poor´s hat 2021 erneut die ausgezeichnete Bewertung  bestätigt. Grund dafür sind insbesondere die verlässliche Planung, Ausgabenkontrollen und Reduktion der Schulden. Diese Faktoren bilden die Eckpfeiler einer soliden Finanzpolitik. Außerdem wurde das Finanzmanagement aufgrund verschiedener Faktoren (COVIDKrise, Zinsentwicklung) auf neue Beine gestellt. Dadurch ist auch sichergestellt, dass das Land Burgenland über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um gestärkt aus der Krise herauszukommen.

IN UMSETZUNG

  • Interkommunale Businessparks

UMGESETZT

  • Beschäftigung und Arbeitsmarkt
  • „Chance 50 plus” wurde verlängert
  • Arbeitsmarktmaßnahme „2. Chance“ gestartet: Jobs für bis zu 100 Langzeitarbeitslose
  • „Insolvenzstiftung Burgenland III“ startet
  • Erste AbsolventInnen der Fachkräfte-Offensive
  • ArbeitnehmerInnenförderung: erneut über 251.000 Euro ausgezahlt
  • Land verlängert Beschäftigungsprojekte für Langzeitarbeitslose
  • Land unterstützt Start in die Arbeitswelt: vier Millionen Euro für Berufsorientierung und überbetriebliche Ausbildung Unternehmen und Standort
  • Wirtschaftsförderung löst Investitionen von rund 218 Mio. Euro aus
  • Sanierungs- und Startup-Beteiligungen
  • Aktiver Einsatz für weitere EUFördermittel
  • Geschäftsstelle Güssing der Wirtschaftsagentur zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Südburgenland
  • Neuausrichtung des Fördermanagements im Burgenland
  • Ausweitung der wirtschaftsnahen angewandten Auftragsforschung und Steigerung der F&E-Quote über den Unternehmensbereich „Forschung & Entwicklung“ in der Wirtschaftsagentur
  • Heimische Betriebe werden in der COVID-19-Krise über den Härtefälle-Fonds, die Soforthilfe in Form von Kreditgewährungen, Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen und den Sanierungsfonds „Vorwärts Burgenland“ unterstützt
  • Geschäftsfortführung für Commerzialbankgeschädigte Firmen und Unternehmensbeteiligungen