Rucker: „Ich freue mich, dass die 2016 von meinem hervorragenden Team und mir begonnene Arbeit beim Eigentümer Anerkennung findet. Und ich bin davon überzeugt, dass die Fortführung der begonnenen Projekte in
Eisenstadt, auf welchem sich die Regierungsbüros befinden, für Zwecke des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und der Mitarbeiter und Organe des Verantwortlichen) und des Verantwortungsschutzes (Schutz dritter [...] sechs Fluchttüren im Museum-Besucherbereich, für Zwecke des Eigenschutzes (insbesondere Schutz des Eigentums und Leihgaben, weiters Schutz der Mitarbeiter und Organe des Verantwortlichen) und des Verantwo [...] definierten Anlassfall Besondere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: §§ 353 ff ABGB (Eigentumsschutz), § 1157 ABGB, § 3 Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 Betroffene Personengruppen
irektion. Förderfähigkeit ist gegeben, wenn es sich um Streunerkatzen handelt, die in niemandes Eigentum stehen und keine Tierhalterin/keinen Tierhalter haben. wenn die Tiere nach dem Kastrieren wieder
sei etwa bei Sanierungen im privaten Wohnbau, bei Eigenheimen sowie Reihenhäusern und Wohnungen im Eigentum der Fall: „Mit den Konditionen – 0,9 Prozent Fixverzinsung auf 30 Jahre Laufzeit – sind wir im
Einbindung ins Gemeindegefüge (Zugänglichkeit für die Bevölkerung), Eigentums- oder Nutzungsnachweis (die Fläche muss sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder ein gesichertes Bau- und Nutzungsrecht für [...] richtet sich an alle 171 burgenländischen Gemeinden. Die Vorrausetzungen sind, dass die Fläche sich im Eigentum der Gemeinde befindet oder ein gesichertes Bau- und Nutzungsrecht für die nächsten 15 Jahre besteht
Liegenschaft, die von der Behandlungsanlage beansprucht wird unter Anführung der Eigentümerin/des Eigentümers sowie Vorlage eines amtlichen Grundbuchauszugs, der nicht älter als sechs Wochen ist Zustimmun [...] bzw. geändert werden soll, wenn die Antragsstellerin/der Antragssteller nicht selbst Eigentümerin/Eigentümer ist Wassernutzungsrechte Falls Wassernutzungsrechte bestehen: Bekanntgabe der Inhaberin/ des Inhabers
damalige „Dachsteuer“ eine Erhaltung für den Besitzer unerschwinglich machte. Seit 1870 steht sie im Eigentum einer Stiftung. Nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten präsentiert sich die Burg in einem Zustand
ist inakzeptabel. Ich lehne das geplante Projekt am Friedrichshof entschieden ab“, so Friedl. Die Eigentümer des Friedrichshofs überlassen offenbar Teile der Liegenschaft der gemeinnützigen Genossenschaft
Verwendung einer speziellen Mischung von Farbpigmenten und Epoxidharz entwickelt, wo durch die eigentümliche Viskosität des halbflüssigen Harzes das spezifisch langsame Fließen der Farben eine spezielle