t werden – ohne Begründung. Wichtig ist, dass der Widerruf aktiv erklärt wird, etwa über ein Onlineformular oder einen Rücksendeschein, der eindeutig als Widerrufserklärung gekennzeichnet ist (z. B. mit
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Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft Gesundheit Burgenland - Feedback und Beschwerdeformular Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer Burgenland Ombudsstelle der Versicherungsanstalten
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exakten Fragestellungen vorgestellt. Die Burgenländerinnen und Burgenländer können über ein Kontaktformular ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Diese werden dann von den Expertinnen und Experten der