JE-01-01-87-13 Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen
Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden Zahl: OP-01-02-8-44 Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen
chaft Oberpullendorf - finden Sie hier (Formular zur nachweislichen Übermittlung von Anbringen (Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen, Unterlagen zu einem Verfahren, etc.) an die
ratur, Musik, Architektur, Erwachsenenbildung und Volkskultur – alle fristgerecht eingebrachten Anträge bearbeitet. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sei man bemüht, die beste Förderoption für die
zuständiges Regierungsmitglied an der Landesfrauenkonferenz teilgenommen. Dabei wurden eine Reihe von Anträgen an die Bundesregierung beschlossen, die mehr Gewaltschutz zum Ziel haben. Ein weiterer wichtiger [...] Bezirk eine Frauenberatungsstelle“, so Eisenkopf. In der morgigen Landtagssitzung wird zudem ein Antrag behandelt, der die Sicherstellung der Finanzierung der Frauenberatungsstellen fordert. Neben dem
Wohnbauförderdarlehen des Landes haben, werden in den nächsten Wochen schriftlich zur zusätzlichen Antragstellung für den Zinszuschuss eingeladen werden. Die Vergabe der Zinszuschüsse ist mit einem förderbaren
Burgenland werden die Warm-Up-Trainings mit 75 Euro für ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining pro Antragsteller, ein ½-tägiges Training mit 50 Euro und ein Individual-Coaching mit 50 Euro gefördert. Die Aktion
Lehrlingsförderung, Kinderbonus und Alleinerziehenden-Förderung – wurden heuer bis Mitte Dezember 27.932 Anträge mit einer Fördersumme von 14,83 Millionen Euro genehmigt bzw. ausbezahlt. Zum Beispiel wurden für
erfolgen – diese ist jeweils ab 1. Mai bis zum 16. August für das kommende Schuljahr möglich. Die Anträge können auf der Homepage des Landes Burgenland gestellt werden. Es gelten absolute Einkommensgrenzen
einen Förderbonus von zusätzlich 5 %. Die anrechenbaren Kosten betragen maximal 400.000 Euro. Die Anträge für die Investitionsförderung können laufend bei der Landwirtschaftskammer Burgenland eingebracht