Anlagen über 10 Hektar ist die PV-Eignungszone im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen, eine Umwidmung ist dabei nicht nötig. Eine Ausnahme (§ 53a Abs 4) stellen PV-Anlagen dar, die mittels Direktleitung
Zukunft. Die aktuelle Notzulassung der BTV–3 Impfungen ist für Schafe und Rinder vorgesehen. Nach Umwidmung durch den Tierarzt/die Tierärztin wäre die Impfung von anderen empfänglichen Arten, wie Ziegen,