Zugangsvoraussetzungen geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anträge, die
werden ausschließlich Rechnungen anerkannt, die von befugten Personen ausgestellt werden. Die ordnungsgemäße Ausführung der zu fördernden Sanierungsmaßnahmen ist von einer befugten Firma zu bestätigen.
Startseite Verwaltung Bezirksverwaltungsbehörden BH Neusiedl am See Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See Mag. a Ulrike Zschech Behördenleiterin, Bezirkshauptfrau 7100 Neusiedl am See, Eisenstädter S
Bundesministerin Ines Stilling, die in der Bundesregierung für Frauen, Familien und Jugend zuständig ist, wohnte der Konferenz am letzten Tag bei. „Es ist unsere Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass si