Teilnahme an Kommunalwahlen

  • Österreichische Staatsbürger und Unionsbürger, die im Burgenländ einen Wohnsitz im Sinne der Burgenländischen Gemeindewahlordnung 1992 aufweisen, sind zur Teilnahme an Kommunalwahlen im Landesgebiet berechtigt. Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf das aktive und passive Wahlrecht zur Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Zu beachten ist, dass Unionsbürger nur zum Gemeinderat, aber nicht zum Bürgermeister wählbar sind.

  • Fristen können den unter den Rechtsgrundlagen angeführten Materiengesetzen, inbesondere den im Zuge eines Wahlverfahren veröffentlichten Wahlkalenders, entnommen werden.

  • Burgenländisches Wählerevidenz-Gesetz, Burgenländische Gemeindewahlordnung 1992, Burgenländische Gemeindeordnung 2003

  • Der Verfahrensablauf kann den unter den Rechtsgrundlagen angeführten Materiengesetzen entnommen werden.

  • Die aktive und passive Wahlberechtigung sowie der genaue Ablauf zur Durchführung der Wahl sind den entsprechenden Bestimmungen der Burgeländischen Gemeindewahlordnung 1992 zu entnehmen.

  • Vorsitzende der Landeswahlbehörde
    Mag.a Brigitte Novosel
    Tel.: 057/ 600-2028
    E-Mail: post.a2-wahlen(at)bgld.gv.at 

  • Eine Authentifizerung oder Unterfertigung ist nicht vorgesehen. 

  • Die Rechtsbehelfe können den unter Rechtsgrundlagen angeführten Materiengesetzen entnommen werden. 

  • Einheitlicher Ansprechpartner Burgenland:  http://eap.bgld.gv.at/Start.aspx Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen von Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer (+43)(0)57 600 zu richten.  

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 2 - Landesplanung,  
    Gemeinden und Wirtschaft
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
    Telefon: 057 600
    E-Mail: post.a2(at)bgld.gv.at 

  • 20.09.2022 08:15

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