Bezirkshauptmannschaft Oberwart

WHR Mag. Peter Bubik
Behördenleiter, Bezirkshauptmann
Hauptplatz 1
7400 Oberwart
Telefon: 057-600/4591
Telefax: 057-600/4577
E-Mail: bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Assistenz des Bezirkshauptmannes:
Martina Reh - Durchwahl 4594
Info-Stelle
Durchwahl - 4591
Online-Terminkalender der bgld. Bezirkshauptmannschaften
GWTF Schwerpunkt Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Der bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart eingerichtete Schwerpunkt GWTF (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) ist für alle Bezirkshauptmannschaften im Burgenland die zentrale Bearbeitungsstelle für die Bestimmungen nach §365m ff der Gewerbeordnung 1994.
Spezialistin GWTF
Mag.a Katja Massing, MBA
E-Mail: gwtf(at)bgld.gv.at
Referat 1 – Zentrale Dienste
Referatsleitung:
Mag.a Cornelia Sagmeister
E-Mail: bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Referat 2 – Sicherheit und Verkehr
Referatsleitung:
Bezirkshauptmann-Stellvertreterin
Mag.a Monika Dax
E-Mail: bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Referat 4 – Naturwirtschaft und Veterinär
Referatsleitung:
MMag.a Dr.in Irene Schwartz
E-Mail: bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Referat 5 – Gesundheit und Soziales
Referatsleitung:
Sabine Perner-Fröhlich
E-Mail: bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Verordnungen und Kundmachungen
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 04.11.2025, über Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade (Nr. 16/2025)
Hier gelangen Sie zur Verordnung Grundstücksliste Pufferzone
Lagekarte Hannersdorf Lagekarte Deutsch Schützen-Eisenberg Lagekarte Kohfidisch
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 23.10.2025, über Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade (Nr. 15/2025)
Hier gelangen Sie zur Verordnung Grundstücksliste Lagekarte
Verordnung Badersdorf Verordnung Deutsch Schützen-Eisenberg Verordnung Kohfidisch
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände angeordnet werden
Hier gelangen Sie zur Verordnung
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart betreffend Vorkehrungen gegen die Massenvermehrung des Borkenkäfers im Verwaltungsbezirk Oberwart
Hier gelangen Sie zur Verordnung
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarken gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgenden Bildmarken:
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart besorgt werden stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

