Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: OW-01-04-34-15

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart besorgt werden stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

  • per Post / Zustelldienst / persönliche Abgabe:
                                                                    Bezirkshauptmannschaft Oberwart
                                                                    Hauptplatz 1
                                                                    A - 7400 Oberwart
  • per e-mail:                                           bh.oberwart(at)bgld.gv.at
  • per Telefax:                                         +43 (0) 3352 410 4577 oder +43 (0) 57 600 4577
  • per Telefon:                                         +43 (0) 3352 410 oder +43 (0) 57 600 4591 (Ortstarif)
  • Online Formularservice:                  e-government.bgld.gv.at/formulare/
  • In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten: post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at
  • In Angelegenheiten der Datenschutzstelle: post.datenschutz(at)bgld.gv.at

Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr - am Freitag um 13.00 Uhr - entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Anbringen per Fax, E-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.

Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für das Bürgerservice bzw. den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Amtsstunden (Öffnungszeiten) – zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben
Montag – Donnerstag:07.30 bis 16.00 Uhr
Freitag:07.30 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Bürgerservicezeiten (Parteienverkehrszeiten) – für persönliche Vorsprachen
Montag – Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12.
oder nach telefonischer Vereinbarung 

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1 a AVG können im Internet unter der Adresse
http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen
erfolgen.

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

 

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

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Der Bezirkshauptmann:

WHR Dr. Helmut Nemeth