Die neue Bauherrenhaftung
Burgenländisch Bauen – Risiko minimieren!
Seit 1.1.2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Das bedeutet, dass Auftraggeber von Bauleistungen dafür haften, dass die Arbeitnehmer korrekt bezahlt werden, wenn sie ein ausländisches Unternehmen mit Bauleistungen beauftragen. Auch private Auftraggeber haften, allerdings nur wenn sie gewusst haben oder es für möglich halten mussten, dass die ausländische Firma ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bezahlt.
Beispiel: Wann greift die Auftraggeberhaftung gegenüber dem ausländischen Auftragnehmer?
Konsument Max Mustermann möchte die Fassade seines Einfamilienhauses erneuern. Er fragt bei der ortsansässigen Fassadenfirma an und erhält ein Angebot über 10.000 Euro. Sein Nachbar, der die Fassade letztes Jahr von einem ausländischen Unternehmen zu einem sehr günstigen Preis machen hat lassen, gibt ihm den Tipp die Firma Olcsó aus Ungarn mit den Arbeiten zu betrauen. Nach einem kurzen Telefonat und einer Besichtigung vor Ort erhält Herr Mustermann ein deutlich günstigeres Angebot (mehr als 30 Prozent). Daraufhin beauftragt Herr Mustermann die Firma Olcsó aus Ungarn.
Welche Risiken geht Herr Max Mustermann in diesem konkreten Fall ein?
Der Auftraggeber haftet für die Unterentlohnung der ausländischen Arbeitnehmer, wenn Max Mustermann „es wissen musste beziehungsweise es offensichtlich war“, dass bei diesem Angebot nicht alles korrekt ablaufen kann. Bei einem derartigen Preisunterschied wird der Eindruck erweckt, dass nicht korrekt entlohnt werden könnte.
Bei welchen Arbeiten wird diese Auftraggeberhaftung schlagend?
Die gesetzliche Regelung gilt im Falle von Bauleistungen.
Was ist mit Bauleistungen konkret gemeint?
Bauarbeiten dienen der Errichtung, der Instandsetzung, der Instandhaltung, dem Umbau oder dem Abriss von Bauwerken, insbesondere auch Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinne, ebenso wie die Errichtung und den Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung, Reparatur, Abbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltung (beispielsweise auch Maler- und Reinigungsarbeiten).
Was sollte Herr Max Mustermann vor einer möglichen Beauftragung eines ausländischen Auftragnehmers tun?
Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, zu prüfen und zu vergleichen. Die Zuverlässigkeit des potenziellen Auftragnehmers muss vom Auftraggeber überprüft werden.
Wohin kann sich Herr Max Mustermann wenden, um ausländische Unternehmen zu überprüfen?
Auskunft geben das Dienstleisterregister, das Europäische Verbraucherzentrum sowie die Scheinunternehmerdatenbank.
Vorteile der Beauftragung von einheimischen Unternehmen:
- Keine Haftung für eventuelle Unterentlohnung von ausländischen Arbeitnehmern
- Verwendung von zertifizierten und für den österreichischen Markt zugelassenen Baumaterialien
- Ausführung entsprechend den aktuellen Normen
- Sicherheit bei Abnahme durch Behörde (Schlussüberprüfungsprotokoll, etc.)
- Sicherung von Arbeitsplätzen und Lehrstellen
- Stärkung der Kaufkraft in der Region
- Erhalt des Wirtschaftsstandortes