Taskforce "Vorsorgeabklärung Luftqualität"
Die vom Land Burgenland eingesetzte Taskforce "Vorsorgeabklärung Luftqualität“ überprüft nach behördlichen und wissenschaftlichen Standards eine mögliche Asbestbelastung der Luft im Zusammenhang mit asbesthältigen Gesteinsmatieralien.
Hier finden Sie Informationen rund um die Ausgangslage und die Maßnahmen der Taskforce "Vorsorgeabklärung Luftqualität".
Für weitere Fragen und Informantionen steht die Hotline 057 600 1027 von Montag bis Donnerstag, von 7.30 bis 16 Uhr, und freitags, von 7.30 bis 13 Uhr und die Mail-Adresse: taskforceluft(at)bgld.gv.at zur Verfügung.
Auch Gemeinden können sich hinsichtlich der Luftmessungen per E-Mail am taskforceluft(at)bgld.gv.at informieren und Standorte bekanntgeben, die sie für geeignet für eine Luftmessung halten.
Aktuelle Aussendungen
Hier finden Sie die aktuellen Presseinformationen der Taskforce "Vorsorgeabklärung Luftqualität":
Taskforce Burgenland fordert: Bund muss Regelungslücken bei Asbest schließen - Land Burgenland
LH-Stv.in Haider-Wallner / LR Dorner: Rechtliche Unschärfen bei Asbest beseitigen - Land Burgenland
29.01.2026: Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“: Luftmessungen bereits gestartet
26.01.2026: Burgenland startet vorsorglich Luftmessungen zu Asbest
Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ wurde eingesetzt, um die weiteren Schritte fachlich und wissenschaftlich zu begleiten. Ziel ist es, Luftmessungen als entscheidendes Kriterium für die gesundheitliche Bewertung systematisch durchzuführen, über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu erfassen und fachlich einzuordnen. Die fachliche Arbeit der Taskforce setzt damit an, Messergebnisse medizinisch korrekt einzuordnen. Messungen über einen längeren Zeitpunkt sind notwendig, um Vergleichbarkeit herzustellen.
Sie besteht aus Experten aus Umweltmedizin, Forschung, Verwaltung und Recht und befindet sich auch im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Ministerien.
Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ besteht aus Expertinnen und Experten aus Umweltmedizin, Forschung, Verwaltung und Recht.
- Leitung: Assoz. Prof. DI Dr. Hans-Peter Hutter, Med Uni Wien
- Stellvertretende Leitung: Univ.-Prof. Dr. Hanns Moshammer
- Univ.-Prof. Mag.rer.nat. Dr.mont Frank Melcher, Lehrstuhl für Geologie und Lagerstättenlehre an der Montanuniversität Leoben
- Mag. Andreas Temmel als Vertreter der Landesverwaltung
- DI Michael Kochberger, beeideter und gerichtlich zertifizierter Asbest-Sachverständiger
- Univ.-Prof. Dr. Ulrich Elling, Molekularbiologe und Vorsitzender des Expertenbeirats für Forschung des Landes
- Landesumweltanwalt DI Dr. Michael Graf
- Dr. Markus Schreier, Amtsarzt und Vertreter der burgenländischen Landessanitätsdirektion
- Amtssachverständige DIin Dr.in Andrea Schröck.
Alle Informationen und Ergebnisse werden nach deren Auswertung und wissenschaftlicher Interpretation auf der Homepage des Landes Burgenland veröffentlicht werden.
Gesundheit
Nein, denn in gebundener Form stellt Asbest keine Gefahr dar und ist nicht gesundheitsgefährdend.
Gebunden findet sich Asbest
- als natürliches Vorkommen im Gestein (Serpentinit z.B.)
- in Baumaterial (z. B. Eternit-Dach- und Fassadenplatten, Lüftungs- und Abwasserrohre oder Spritzasbest), in PVC-Boden- und Wandbelägen, in Fliesenkleber usw. wo es wegen seiner Eigenschaften (Hitze- und Feuerbeständigkeit, isolierend und chemisch stabil) bis zum Verbot im Jahr 1990 „absichtlich“ zugesetzt und verwendet wurde.
Erst wenn das asbesthaltige Material bearbeitet (zB. geschliffen, geschnitten, abgerieben, abgefräst) wird, können sich die Asbestfasern durch massive mechanische Einwirkung lösen und in die Luft gelangen. Erst das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern könnte Lungenkrankheiten auslösen.
Bei Abbau, Bearbeitung, Reibung durch das Befahren und vielen anderen mechanische Prozessen kann das asbesthaltige Gesteinsmaterial zu Staub zerrieben werden. In erster Linie entsteht dabei Grobstaube, der nicht lungengängig ist. Durch weitere Erosions- und Verfrachtungsprozesse können dann lungengängige Fasern entstehen teils Falls solche Fasern in die Lunge kommen, werden sie teilweise in der Schleimhaut des Atemtrakts abgelagert, wieder abtransportiert, abgehustet oder verschluckt. Ein Teil kann tief in die Lunge gelangen. Dort werden die Immunzellen des Atemtraktes versuchen, diese Staubpartikel zu entfernen. Je nach Typ dieser Fasern gelingt das besser oder weniger gut. Manche Fasern können in der Lunge verbleiben und schließlich zu Lungenerkrankungen führen.. Es ist daher klar, dass das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern von der Asbestfaserkonzentration, in der Atemluft, von der Dauer der Exposition und von der Art der Asbestfasern abhängt. Daher ist die berufliche Asbestbelastung die Hauptursache für asbestbedingte Erkrankungen in der Bevölkerung.
Aus medizinischer Sicht gibt es derzeit keinen Anlass zur Sorge. Für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen besteht keine besondere Veranlassung. Die bekannten Testergebnisse beziehen sich auf Gesteinsproben. Solange Asbest im Gestein (auch im Rollsplit) fest gebunden ist, besteht keine Gefahr für die Gesundheit.
Erst wenn man asbesthaltiges Material bearbeitet (z.B. Eternitdach entfernen), sollten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden.
Bei gebundenem Asbest wird das Risiko, dass Asbestfasern durch gewöhnliche Nutzung in die Luft gelangen, und somit ein Gesundheitsrisiko darstellen von den Expertinnen und Experten der Taskforce als äußerst gering eingestuft. Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Taskforce aber in Zukunft auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu verzichten.
Feinstaub stellt an sich eine potentielle Gefahr für die Gesundheit dar.
Um mögliches im Gestein vorhandenes Asbest herauszulösen, damit es in die Luft gelangt, bedarf es massiver mechanischer Einwirkungen.
Grundsätzlich ist aber nicht davon auszugehen, dass sich bei normaler Verkehrsbelastung Asbestfasern aus dem Schotter löst.
Derzeit liegen den Gesundheitsämtern im Burgenland keine Hinweise auf vermehrte Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest vor.
Die Messungen der Taskforce
Das reine Vorliegen von asbesthaltigen Materialien stellt grundsätzlich noch keine Gefährdung dar. Eine gesundheitliche Gefährdung ergibt sich erst durch Freisetzung von einatembaren Asbestfasern in die Luft.
Maßgeblich sind daher Messungen der Luftbelastung, nicht der bloße Asbestanteil im Material.
Auch die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ untersucht die Frage, ob Asbestfasern freigesetzt werden und diese über die Luft auf die Bevölkerung einwirken können. Ziel ist es, systematisch Luftmessungen als entscheidendes Kriterium für die gesundheitliche Bewertung durchzuführen, über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu erfassen und fachlich einzuordnen.
Die Messungen werden einerseits an vordefinierten Standorten durchgeführt. Die ersten neun Messstandorte befinden sich in Oberwart, Unterwart, Rechnitz und Neumarkt.
Darüber hinaus können alle Gemeinden unter der E-Mail-Adresse taskforceluft(at)bgld.gv.at Standorte auf öffentlichem Gut bekanntgeben, an denen sie gerne eine Luftmessung durchgeführt hätten. Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ überprüft den Standort im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit einer Luftmessung und entscheidet anschließend darüber, ob eine Luftmessung durchgeführt wird.
Das Land Burgenland und die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ können ausschließlich auf öffentlichem Gut Luftmessungen veranlassen, wenn ein entsprechender Anlass bzw. Zweckmäßigkeit gegeben sind. Daher werden alle gemeldeten Standorte vorab von der Taskforce dahingehend überprüft, ob eine Luftmessung dort zweckmäßig ist. Danach entscheidet die Taskforce darüber, ob eine Messung am gemeldeten Standort durchgeführt wird.
Standorte auf öffentlichem Gut, die nicht im Rahmen der Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ beprobt werden, können, sofern dies von der jeweiligen Gemeinde gewünscht wird, in das langfristige Luftgütemessprogramm des Landes aufgenommen werden, im Rahmen dessen das ganze Jahr über Luftgütemessungen durchgeführt werden.
Messungen auf Privatgrund fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes Burgenland und der Taskforce. Privaten Grundstückseigentümern wird daher empfohlen, sich bei Bedarf an ein ziviltechnisches Institut zu werden, das derartige Messungen anbietet, oder jenes Unternehmen zu kontaktieren, das das zu prüfende Material geliefert hat.
Bei den Luftmessungen wird je Standort mit jeweils 3 Standgeräten eine Messung der Außenluft auf deren Asbestgehalt durchgeführt. Weiters wird an ausgewählten frequentierten Standorten mittels Personalsample eine Luftmessung durchgeführt. Die Luftmessung erfolgt gem. ISO 14966 bzw. VDI 3492 mittels Standgeräts über acht Stunden.
Um unterschiedliche klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) abzudecken, sind mehrere Messdurchgänge geplant.
Der konkrete Messvorgang: Die Messung erfolgt, indem ein der menschlichen Atmung nachempfundener Volumenstrom der Luft mittels Pumpe über einen Goldfilter gezogen wird. Die hierdurch gesammelten Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und ausgezählt. Die hochgerechnete Zahl an Fasern verschnitten mit dem angesaugten Luftvolumen ergibt rechnerisch die Faserzahl pro Luftvolumen.
Die Nutzungssimulation orientiert sich an der Örtlichkeit. Im Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet wurde zum Beispiel der Messbereich durch einen herumfahrenden LKW genutzt, um das Faserfreisetzungspotential zu erheben.
Mit den Luftmessungen werden zur Sicherung der Ergebnisse punktuell auch Ausbreitungssimulationen erstellt.
Nein. Da die Freisetzung von Asbestfasern neben der mechanischen Beanspruchung des Materials auch stark von den Witterungsbedingungen abhängt und es beispielsweise bei winterlichen Witterungsbedingungen (Regen, Schneedecke) zu vergleichsweise geringem Eintrag der Fasern in die Umgebungsluft kommt, der nicht repräsentativ für die Luftsituation wäre, Daher ist eine einmalige Messung noch keine ausreichende Grundlage für eine medizinische Bewertung.
Aus diesem Grund werden die Messungen über einen längeren Zeitraum und insbesondere auch über sich ändernde Witterungsbedingungen durchgeführt. Diese Messstrategie wird durch Modellierungen unterstützt und geleitet, um repräsentative Ergebnisse nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erhalten.
Um die Repräsentativität der Messergebnisse zu gewährleisten, ist eine wissenschaftlich fundierte und normierte Vorgangsweise bei den Messungen und der Auswertung und Einordnung der Ergebnisse unerlässlich.
Aus diesem Grund werden die Messungen über einen längeren Zeitraum und insbesondere auch über sich ändernde Witterungsbedingungen durchgeführt.
Erste Beurteilungen von Messergebnissen können orientierend nach Abschluss des ersten Messzyklus durchgeführt werden, aber erst nach messtechnischer Abbildung eines Jahresverlaufs können die Messungen seriös beurteilt werden, da die gesundheitlichen Bewertung von Asbest auf der über die Zeit summierten Zahl eingeatmeter Fasern beruht.
Asbest und Umwelt
Im Burgenland gibt es natürliche Gesteine, die Asbest führen können. Beispielsweise ist Asbest ein natürlicher Bestandteil des Serpentinit-Gesteins. Serpentinit ist ein dunkelgrünes hartes, leicht schieferiges Gestein, das vor allem im Südburgenland vorkommt.
Asbest (Chrysotil) im Serpentinit erscheint grünlich bis weißlich („Weißasbest“) und ist teilweise faserig bis schuppig ausgebildet.
Allerdings kann es sich bei den weißen bzw. hellgrünen Bestandteilen auch um Talk (sehr weich) oder Magnesit (relativ hart) handeln, die ebenfalls im Serpentinit vorkommen können.
Eine verlässliche Unterscheidung ist nicht anhand des Aussehens möglich, sondern erfordert fachkundige Beurteilung und geeignete Laboranalysen.
Nein. Viele weit verbreitete Minerale und Gesteinsbestandteile, etwa Quarz, Feldspäte oder Calcit, sind weiß oder hell, ohne asbesthaltig zu sein.
Der bloße optische Eindruck beim Auffinden weißer oder hellfarbiger Gesteine erlaubt keine verlässliche Aussage darüber, ob asbesthaltige Fasern vorhanden sind.
Ein Verdacht besteht optisch nur dann, wenn deutlich faserige, haar- oder büschelförmige Strukturen erkennbar sind; ein sicherer Nachweis ist jedoch nur durch Probenahme und Laboruntersuchungen möglich.
Für eine Rückgabe bzw. Reklamation ist in erster Linie die Verkäuferin bzw. der Verkäufer zuständig, bei dem Sie das Material gekauft haben (z. B. Betreiber des Steinbruchs, Baustoffhandel, Lieferant/in, Händler/in). Es handelt sich dabei – wenn überhaupt – um einen Gewährleistungsfall. Etwaige Ansprüche sind gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern geltend zu machen (z. B. Prüfung, Austausch, Rücknahme im Rahmen der Gewährleistung).
So gehen Sie am besten vor:
- Kontaktieren Sie Ihre Verkäuferin/Ihren Verkäufer und melden Sie den Verdacht als Gewährleistungsanliegen.
- Halten Sie Rechnung/Lieferschein, Lieferdatum sowie Produktbezeichnung/Chargenangaben bereit.
- Falls vorhanden: Fotos vom Material und der Lieferung beilegen.
- Klären Sie mit den Verkäuferinnen bzw. Verkäufern, wie die Rückgabe/Abholung organisatorisch erfolgen soll.
Relevante Rechtsvorschriften
Der Großteil der relevanten Gesetzesgrundlagen sind Bundesgesetze.
Dieses gilt für das Gewinnen und Aufbereiten, jedoch nicht für das in Verkehr Bringen oder die Verwendung von fertigen Produkten. Hier gelten Richtwerte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Steinbruchs (Innenraum). Dieser Richtwert wurde mit 1. Jänner 2026 von 100.000 Fasern/m3 auf 10.000 Fasern/m3 gesenkt (EU-Verordnung).
Die Verordnung beantwortet sehr gut die Frage, wie gefährlich ein Stoff oder Gemisch ist und wie die Kennzeichung erfolgen muss. Die CLP-Richtlinie regelt aber nicht die Frage, ob etwas verkauft werden darf, oder nicht.
Beide Verordnungen sind nicht anwendbar, da sie das absichtliche Zusetzen von Asbest voraussetzen. Das ist bei natürlichen Vorkommen im Gestein nicht der Fall.
Diese beiden Rechtsvorschriften wären nur anwendbar, wenn Produkte für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher in abgepackter Form verkauft werden.

