Fördervertrag zu vereinbaren: § 15h WGG. Bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten oder finanzierten Wohnungen, die gemäß den §§ 15 und 15a sofort in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum)
nnen veröffentlicht wird, erschließt es und stellt es für die Benützung bereit. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird auch Literatur zu möglichst allen Wissensgebieten gesammelt. Die Benützer:innen
Förderprogrammes ist es, die Gründung bzw. Übernahme von Ordinationen durch AllgemeinmedizinerInnen finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle im Zusammenhang mit der Neugründung oder Übernahme einer
Kindergarten eingeführt. „Der Wegfall der Kindergartenbeiträge bringt den Familien eine wesentliche finanzielle Entlastung. Darüber hinaus sorgen seither die bedarfsorientierten Öffnungszeiten der Einrichtungen
und meint weiters: „In den kommenden Monaten werden wir die Planung vorantreiben, versuchen die Finanzierung sicherzustellen und dann möglichst rasch die Entscheidung treffen.“ Vorzeigebeispiel für Revi
uung bis hin zur Pflegeberatung – abdeckt. Damit schafft das Burgenland eine nachhaltige und finanzierbare Pflegeinfrastruktur, die das Altern in Würde und die gemeindenahe Betreuung garantiert. Im gesamten
Landesrätin Winkler weiter. Das Land Burgenland unterstütze den Aufbau seit dem ersten Tag ideell und finanziell, so Winkler weiter. Derzeit baue man gemeinsam vor allem Studienmöglichkeiten im Gesundheitsbereich
der Wirtschaftsagentur Burgenland in den kommenden zwei Jahren organisatorisch, inhaltlich und finanziell in dem Cluster von Green Tech Valley ein. Ziel ist es, die burgenländischen Unternehmen über K
der Öffnung der Kulturzentren für burgenländische Kunst und einem Fonds für Kulturschaffende in finanziellen Notlagen beinhaltet das Maßnahmenpaket auch die Errichtung einer neuen Servicestelle für Kuns
unterstütze diese mit einem „Susi Sorglos Paket“ bei der Entwicklung, Organisation, Planung und Finanzierung von Bauvorhaben, erläuterte der Landesrat „Heuer sind circa 25 kommunale Projekte für Gemeinden