Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen; Sportwesen; Mitgliedschaft und Verwaltung von Vereinen, deren Tätigkeitsfelder im Zuständigkeitsbereich des Landesrates liegen; Folgende Wirtschaftsbe
agierender Künstler andererseits darstellen, in seinem künstlerischen Schaffen gekonnt miteinander zu vereinen. Es freut mich sehr, dass seine Werke hier in der Landesgalerie im heurigen ‚Kulturjahr Österre