Martin Poiger, Präsident des Judo-Landesverbandes Österreich, Oberwarts Bürgermeister, 2. Landtagspräsident Georg Rosner, Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und Roland Poiger, Präsident des Judo-Lande
dazu bekannt, mit regelmäßigen Umsetzungsberichten für Transparenz gegenüber dem Burgenländischen Landtag und der Öffentlichkeit zu sorgen. „Wir nehmen auch weiterhin Geld in die Hand, um die Krise zu bewältigen
stehend), Landespolizeiinspektor Mag. Martin Huber, Bürgermeister Gerhard Petschowitsch, BA, MSc, Landtagsabgeordneter Patrik Fazekas, BA (stehend v.l.) und Postenkommandant, Kontrollinspektor Georg Schedl (sitzend)
durch die Ombudsstelle ein Bindeglied von Landes-Seniorenbeirat zur Landesregierung, Verwaltung und Landtag gebe. Der neue Ombudsmann, Mag. Martin Huber, bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen
Burgenland aus. Unter den Festgästen waren VertreterInnen aus der Politik, an der Spitze die Landtagspräsidenten Rudolf Stommer und Ilse Benkö, Landesrätin Daniela Winkler sowie die Landesräte Heinrich Dorner
r Clemens Jabloner in Anwesenheit des Generaldirektors für Strafvollzug Friedrich Koenig, Landtagspräsidentin Verena Dunst in Vertretung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landesrat Christian Illedits
soll jetzt in Begutachtung geschickt werden. Die Beschlussfassung des Gesetzes im Burgenländischen Landtag soll voraussichtlich im Herbst stattfinden und mit 1.1.2020 in Kraft treten. Zum Herunterladen des
Umsetzung der VRV 2015 bedarf es einer Novelle der Gemeindeordnung; diese wird in die kommende Landtagssitzung am 19. September zur Beschlussfassung eingebracht. In der Folge wird auch die Gemeindehausha
werden müsse – nicht mehr. In einer Podiumsdiskussion diskutieren die Vortragenden gemeinsam mit Landtagspräsident Christian Illedits , der das Burgenland im Ausschuss der Regionen präsentiert über die aktuellen
Burgenländische Monitoringausschuss tagt nach Bedarf, zumindest aber einmal jährlich. Er hat dem Landtag über seine Beratungen bis zum 30. Juni des Folgejahres zu berichten. Im Gesetz ist auch die Bestellung