beantragt werden: Anlage 5: PDF Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an post.a4-recht-naturschutz(at)bgld.gv.at zu übermitteln. Idealerweise senden Sie gleich eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses
Stimmabgabe mit Wahlkarte vor der zuständigen Wahlbehörde Falls ein Wähler seine Wahlkarte weder auf dem Postweg versendet, noch im Gemeindeamt abgegeben hat, kann er am Wahltag bzw. am Tag der engeren Wahl (Stichwahl)
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, also dem 17. Jänner 2025, 14:00 Uhr, bei ihrer Gemeinde (durch Post, Boten, persönliche Abgabe, etc.) einlangt. Die Art der Übermittlung spielt keine Rolle. Weiters können