Hebel zur Umsetzung sei laut Haider-Wallner die Zusammenarbeit mit den burgenländischen Gemeinden. Bereits über 30 Gemeinden sind Teil des KLAR!-Netzwerks oder arbeiten an regionalen Anpassungskonzepten.
der Antragstellung kann in der neuen Regelung, die förderwerbende Person bei der Antragstellung bereits 41 Jahre alt sein. Durch die Wirksamkeit der neuen Regelung mit 01.01.2024, bedeutet das für för [...] der laufenden Förderperiode oder der vorangegangenen Förderperiode LE 14-22 niedergelassen hat, bereits die Niederlassungsprämie erhalten hat und weiterhin Bewirtschafter:in des Betriebes ist bzw. in die
typischen Tallandschaft gelegen, die infolge Entwässerung und landwirtschaftlicher Intensivierung bereits sehr selten geworden ist. KG. Neuberg, LGBI. Nr. 13/1991 Naturschutzgebiet Luka Großmürbisch Das
Zustand erworben, verwahrt, weiter gegeben, befördert oder feilgeboten werden. Auch darf nicht die Bereitschaft zum Verkauf und Erwerb solcher Pflanzen öffentlich angekündigt werden. Der Schutz bezieht sich
Berge). Um die Ziele der Alpenkonvention zu erreichen und ihre festgelegten Prinzipien zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verwirklichen, sind die Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen
und der Wirksamkeit ihres Schutzes. Es werden nur Gebiete in dieses Netzwerk eingegliedert, die bereits durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates streng geschützt werden. In diesen