ist. Ein Wohnsitz im Sinne des § 17 gilt jedenfalls dann nicht als begründet, wenn der Aufenthalt bloß der Erholung oder Wiederherstellung der Gesundheit dient, lediglich zu Urlaubszwecken gewählt wurde
Wohnsitz im Sinne des § 24 LTWO 1995 gilt jedenfalls dann nicht als begründet, wenn der Aufenthalt bloß der Erholung oder Wiederherstellung der Gesundheit dient oder lediglich zu Urlaubszwecken gewählt
Vielfalt, Herkunft und Zusammenhalt. Seine Neufassung der Landeshymne zum 100-Jahre-Jubiläum war nicht bloß ein Arrangement – sie war musikalische Identitätsstiftung. In all seinem Schaffen verbindet Kolonovits