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die zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2020 durchgeführt und noch nicht bei der Burgenländischen Wohnbauförderung eingereicht wurden, können nach den neuen Bestimmungen gefördert werden. Zusätzlich können für
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abzufedern. Dazu gehören auch die Niedrigzinsgarantie für Darlehensnehmer der Burgenländischen Wohnbauförderung, die Wohnbeihilfe und ein zinsgünstiges Wohnbaudarlehen für energetische Sanierung. Bei all