dieses kann auch telefonisch erfolgen. Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig, die Mitarbeiterinnen sind von Montag bis Freitag (außer Feiertagen) ab 8.00 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer lautet: 05 0944
n Events begleitet. Öffnungszeiten: Do-So 13.00 bis 18.00 Uhr sowie an Feiertagen, oder nach telefonischer Vereinbarung www.infeld.net weiss@infeld.net +43 (0)2172-20123
e Referat 6 – Kinder und Jugendhilfe Referatsleiterin Elke Knarr Bezirkshauptmannschaft Güssing Telefon: 057-600/4658 E-Mail: bh.guessing(at)bgld.gv.at Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe Aufgabenbereiche
sofort kühlen und medizinische Hilfe holen! Bei gesundheitlichen Beschwerden aufgrund von Hitze: Telefonische Gesundheitsberatung: 1450 Ärztenotruf: 141 Weitere Hitze-Infos: Alle Informationen zum nationalen [...] Dorf Gesundheitsberichte GiM – Gesund im Mund GeKiBu – Gesunde Kinder im Burgenland Das Rauchfrei Telefon Impfungen Impfprogramm Burgenland Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) Impfung gegen Masern- [...] Lehrgruppenpraxis Meine Gesundheitstage Meine Gesundheitstage 70 PLUS Netzwerk Kind Burgenland Telefonische Gesundheitsberatung 1450 Sucht- und Drogenkoordination Burgenland Suchtprävention Stoffgebundene
jener ÄrztInnen, die die COVID-19-Impfung für alle Impfwilligen anbieten, sowie Adressen und Telefonnummern finden Sie unter dem folgenden Liink: Adressen ÄrztInnen COVID-19-Impfung Grüner Pass ist eingestellt [...] Dorf Gesundheitsberichte GiM – Gesund im Mund GeKiBu – Gesunde Kinder im Burgenland Das Rauchfrei Telefon Impfungen Impfprogramm Burgenland Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) Impfung gegen Masern- [...] Lehrgruppenpraxis Meine Gesundheitstage Meine Gesundheitstage 70 PLUS Netzwerk Kind Burgenland Telefonische Gesundheitsberatung 1450 Sucht- und Drogenkoordination Burgenland Suchtprävention Stoffgebundene
auf das Leben an und mit der Grenze ein. Öffnungszeiten : Ostern - Ende Oktober täglich (nach telefonischer Anmeldung) von 9.00 - 17.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag von 14.00 - 17.00 Uhr Führungen
Fahrzeuges eingeleitet. Innerhalb der Zahlungsfrist von vier Wochen kann die Behörde keine weiteren telefonischen oder schriftlichen Auskünfte erteilen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite der