Kurzinformation

Sie haben eine Anonymverfügung erhalten, gegen welche kein Rechtsmittel erhoben werden kann.
Sie sind als Fahrzeughalter des genannten Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begehung des Verkehrsdelikts registriert.
Wird der angegebene Strafbetrag innerhalb von vier Wochen eingezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen und es kommt zu keiner Strafvormerkung.

Erfolgt keine Einzahlung innerhalb dieser Frist, wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker des Fahrzeuges eingeleitet.

Innerhalb der Zahlungsfrist von vier Wochen kann die Behörde keine weiteren telefonischen oder schriftlichen Auskünfte erteilen.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite der Anonymverfügung/ des „Informationsletters“.