befinden und gut erhalten sein ( Zustand 1 bis 3 der Bewertungsskala) Bedingungen Historische Kraftwagen / Krafträder dürfen nur an 120 / 60 Tagen pro Jahr verwendet werden. Über diese Verwendung sind
ECE-Prüfzeichen am Bauteil nachgewiesen. c) Die Anbauvorschriften müssen eingehalten werden. - für Kraftwagen: ECE 48 - für Krafträder: 2009/67/EG Austausch der Scheinwerfer für Abblendlicht gegen Gasentl