Praktika in einem anderen Mitgliedstaat

  • Das Verwaltungspraktikum soll die Möglichkeit bieten, die Berufsvorbildung oder Schulbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Landesverwaltung zu ergänzen und zu vertiefen und auf diese Weise die Verwendungen im Landesdienst kennen zu lernen. Zu diesem Zweck soll bei länger als drei Monate dauernden Verwaltungspraktika nach Möglichkeit die Erprobung auf mindestens zwei Arbeitsplätzen stattfinden. Das Verwaltungspraktikum stellt somit als Ausbildungsverhältnis eine Schnittstelle zwischen einer Vorbildung und einer späteren Berufsausübung, sei es beim Land oder einem anderen Arbeitgeber, dar. Das Verwaltungspraktikum wird befristet eingegangen, es endet spätestens nach einer Gesamtdauer von zwölf Monaten. Der Verwaltungspraktikantin bzw. dem Verwaltungspraktikanten steht ein monatlicher Ausbildungsbeitrag zu. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis begründet.

  • Bewerber und Bewerberinnen werden ersucht, einen vollständigen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie weitere für die Stelle relevante Nachweise zur Eignung ihrer Person für die betreffende Stelle einzureichen oder auf das Onlineportal hochzuladen. Auf der Homepage des Landes Burgenland steht den Bewerbern und Bewerberinnen ein Online-Bewerbungs-Portal zur Verfügung.

  • Die Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher Unterlagen innerhalb der in der Ausschreibung näher bezeichnten Frist nach Veröffentlichung im Landesamtsblatt einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens der Bewerbung (Datum des Eingangsstempels). Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt. Für ein Verwaltungspraktikum für ein Monat in den Sommermonaten Juli bis September (Ferialbeschäftigung) gibt es eine gesonderte Ausschreibung, die im Landesamtsblatt und auf dieser Homepage verlautbart wird.
    Bewerbungen für ein Verwaltungspraktikum in den Sommermonaten können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der Ausschreibungsfrist einlangen. Bewerbungen für ein mehrmonatiges Verwaltungspraktikum sind jederzeit möglich. Die Zuweisung eines Praktikumsplatzes kann jedoch nur dann erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Bewerbung ein der Ausbildung entsprechender Praktikumsplatz zur Verfügung steht.

  • Mit Ausnahme der Bewerbungsunterlagen und etwaiger Anreisekosten entstehen für die Bewerber und Bewerberinnen keine Kosten.

  • § 114 ff Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020 – Bgld. LBedG 2020

  • Der Verfahrensablauf kann dem unter Rechtsgrundlagen angeführten Materiengesetz entnommen werden.

  • Der Zugang zum Verwaltungspraktikum ist mit nachstehender Vorbildung möglich:

    1. Abschluss eines Universitätsstudiums,
    2. Abschluss einer Fachhochschule,
    3. Abschluss einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung oder Reifeprüfung),
    4. Abschluss einer mittleren Schule,
    5. Lehrabschluss nach dem Berufsausbildungsgesetz oder
    6. beendete Schulpflicht.

    In das Dienstverhältnis darf nur aufgenommen werden, wer zur Erfüllung der Aufgaben persönlich und fachlich geeignet ist sowie das 15. Lebensjahr, jedenfalls aber die Schulpflicht vollendet hat. Das Erfordernis der fachlichen Eignung setzt auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in dem für die vorgesehene Verwendung notwendigen Ausmaß voraus. Zur Beurteilung der persönlichen Eignung wird eine Strafregisterauskunft nach § 9 des Strafregistergesetzes 1968 eingeholt. Bei einer in Aussicht genommenen Verwen­dung im Bereich der Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen wird zusätzlich eine Strafregisterauskunft nach § 9a des Strafregistergesetzes 1968 eingeholt. Stellen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit mit dem Land voraussetzen, dürfen nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zugewiesen werden. Das sind insbesondere Stellen, welche die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates beinhalten. Wenn für eine solche Stelle geeignete Bewerber nicht zur Verfügung stehen, kann vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft ab­gesehen werden.

  • Der Verwaltungspraktikantin bzw. dem Verwaltungspraktikanten wird beim Ausscheiden aus dem Ausbildungsverhältnis ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer bzw. seiner Verwendung und Ausbildung ausgestellt.

  • Post-Adresse:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 1 - Personal
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    Telefon: 057 600-2304
    Telefax-Nummer: 057 600-2877
    E-Mail-Adresse: post.a1(at)bgld.gv.at

  • Eine Authentifizerung oder Unterfertigung ist nicht vorgesehen.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz bzw auf Übernahme in den Landesdienst.

  • Einheitlicher Ansprechpartner Burgenland:
    http://eap.bgld.gv.at/Start.aspx

    Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen von Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 057 600 zu richten. 

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 1 - Personal
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
    Telefon: 057 600
    E-Mail: post.a1(at)bgld.gv.at

  • 23.11.2021 11:05

  • Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten erhalten Sie auf der Homepage des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/themen/datenschutz/ auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder durch den  zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte.

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