Schwerpunkt GWTF, Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Der bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart eingerichtete Schwerpunkt GWTF (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) ist für das Bundesland Burgenland die zentrale Bearbeitungsstelle für die Bestimmungen nach §365m ff der Gewerbeordnung 1994.
Die Gewerbeordnung regelt in den §§ 365m – 365z1 in Verbindung mit §§ 338 Abs. 8, 373i1 und 373i1a sowie § 89 Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Sie dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 (5. Geldwäsche-Richtlinie).
Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB).
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit ihrem Schwerpunkt GWTF wird als Behörde für alle Bezirkshauptmannschaften im Burgenland tätig.
Für weiterführende Informationen klicken Sie auf die folgenden Links:
Die wichtigsten Informationen zur Geldwäschebekämpfungsverpflichtung (WKO)
Informationsbroschüre - Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Land Burgenland) (Verlinkung zur Broschüre folgt)
Geldwäscherei (BM für Inneres)
Liste der Länder mit hohem Risiko (WKO)
Liste Personenbezogene Embargos (WKO)
Karte EU Sanktionen (Europäische Kommission)
