Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: OP-01-02-8-24
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
Hauptstraße 56
A-7350 Oberpullendorf
persönliche Abgabe:
Hauptstraße 56
A-7350 Oberpullendorf
Bürgerservicestelle, Erdgeschoß
E-Mail-Adresse: bh.oberpullendorf(at)bgld.gv.at
Online Formularservice: e-government.bgld.gv.at/formulare/
Telefonnummer: +43 (0) 57 600 DW 4499
Telefaxnummer: +43 (0) 2612 42531 DW 4477
Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.
Parteienverkehr (Bürgerservice)
für persönliche Vorsprachen
(z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)
werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung
Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Anbringen per Fax, e-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse
www.burgenland.at/kundmachungen
erfolgen.
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
MIME-Type | Dateiendung(en) | Bedeutung |
---|---|---|
text/plain text/html text/xml | *.TXT *.HTM, *.HTML *.XML | Reine Textdatei HTML Datei XML Datei |
application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint application/xhtml+xml application/zip | *.RTF *.DOC, *.DOCX *.XLS, *.XLSX *.PPT, *.PPTX *.HTM, *.HTML, *.XHTML *.ZIP | Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei XHTML Datei ZIP Archivdatei |
image/gif image/jpeg jpg jpe image/bmp image/tiff | *.GIF *.JPEG, *.JPG, *.JPE *.BMP *.TIF, *.TIFF | GIF Datei JPEG Datei Windows Bitmap Datei TIFF Datei |
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Klaus Trummer