Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: OP-01-02-8-44
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse: 
Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf 
Hauptstraße 56 
A-7350 Oberpullendorf

persönliche Abgabe: 
Hauptstraße 56 
A-7350 Oberpullendorf 
Bürgerservicestelle, Erdgeschoß

E-Mail-Adresse: bh.oberpullendorf(at)bgld.gv.at

Weitere E-Mail-Adressen:
In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten: post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at 

In Angelegenheiten der Datenschutzstelle: post.datenschutz(at)bgld.gv.at 

Online Formularservice: http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare 

Telefonnummer: +43 5 7600 - 4499

Telefaxnummer: +43 2612 42531 4477

Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7:30 Uhr und um 16:00 Uhr - ausgenommen Freitag um 12:00 Uhr - entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Die Empfangsgeräte (Telefax, E-Mail und Online-Formularserver) der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.

Parteienverkehr (Bürgerservice)

für persönliche Vorsprachen
(z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)
werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden werktags 
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr 
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

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Reine Textdatei

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Der Bezirkshauptmann: 
Mag. Klaus Trummer