Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: JE-01-01-87-13
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

        per Post / Zustelldienst / persönliche Abgabe:

                                                 Bezirkshauptmannschaft JENNERSDORF
                                                 Hauptplatz 15
                                                 A-8380 Jennersdorf
                                                 Einlaufstelle, 1. Stock

per e-Mail:                            bh.jennersdorf(at)bgld.gv.at
per Telefax:                          +43 (0) 3329/45202-4777 oder +43 (0) 57 600 – 4777
per Telefon:                         +43 (0) 3329/45202 oder +43 (0) 57 600 - 4700
Online Formularservice:   e-government.bgld.gv.at/formulare/

 

Anbringen per Fax, E-Mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen. Hinweis:Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.  Amtsstunden (Öffnungszeiten) – zur Entgegennahme schriftlicher EingabenMontag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 UhrFreitag: 07:30 bis 12:00 Uhr(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)Parteienverkehrszeiten – für persönliche VorsprachenMontag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)oder nach telefonischer VereinbarungKundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

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Der Bezirkshauptmann:

i.V. DDr. Prem eh.