die mit Schafen, Ziegen, Traktoren und zuweilen unter viel schweißtreibender Handarbeit die Wiesen pflegen, wurden vor den Vorhang geholt. Damit die bunten Feuchtwiesen auch weiterhin in ihrer vollen Pracht
und Naturschutzvereins“ und „Burgenland – Vierteljahreshefte für Landeskunde, Heimatschutz und Denkmalpflege“. Seit 1932 führt die Zeitschrift den Namen „Burgenländische Heimatblätter“. Die „Burgenländischen
Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Sport und Vereinspflege 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Sachbearbeiter: Petra Dingl – DW: 3102, Franz Lederer – DW: 2662
und Naturschutzvereins und Burgenland – Vierteljahreshefte für Landeskunde, Heimatschutz und Denkmalpflege trug. Seit 1932 führt die Zeitschrift den Namen Burgenländische Heimatblätter. Die Burgenländischen
Ehrenamt Kontakt: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – Referat Sport- und Vereinspflege Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt; Tel. Nr. 057-600/2220 oder 2409 E-Mail: freiwilligenversicher
e oder im Anhang I der Berner Konvention aufgelistet sind. Ausgenommen von diesem Schutz ist die Pflege von Grünanlagen im Bereich von Wohn- und Betriebsgebäuden, Obstgärten sowie sonstigen Anlagen wie
beschlossen, diese sind unmittelbar anzuwendendes Recht. Das Protokoll zu „Naturschutz und Landschaftspflege“ beinhaltet auch umfassende Regelungen zum Schutz und zur Überwachung des Erhaltungszustandes
der HPAI-Risikogebiete Mit der Kundmachung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebiets wurden [...] Information über die Vergabe der Lizenz durch den OEPS: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) zur Ausstellung einer Lizenz [...] Überträger sein können, z.B. Personen aus betroffenen Ländern wie Transporteure, Saisonarbeiter, Pflegekräfte, Urlauber, Jäger usw. dringend ersucht Essensreste nicht wegzuwerfen und keine Schweinestallungen
(92/43/EWG), der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG), des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, weiteren Zielsetzungen der österreichischen Biodiversitätsstrategie, dem Gesetz über die [...] Seewinkel und der österreichischen Nationalparkstrategie oder des Protokolls Naturschutz und Landschaftspflege der Alpenkonvention, die konkret auf die Projektsituation abgestimmt sind. Wenn vorhanden, ist