en sind die Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992 LGBl.Nr. 54/1992 in der jeweils geltenden Fassung und das Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz LGBl.Nr. 5/1996 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden [...] Hauptwohnsitz, sondern einen Wohnsitz gemäß § 17 Abs. 2 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der jeweils geltenden Fassung, besitzen, sind nur auf Antrag in die betreffende
ten Werkstätten Gemäß § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 8/2016 wurde folgenden Werkstätten die Autorisierung für die Überprüfungen gemäß den §§ 4 und
in einer sonst weitgehend artenarmen Flusslandschaft der regulierten Leitha. KG Kaisersteinbruch, LGBl. Nr. 50/1998 Naturschutzgebiet Hackelsberg Der Hackelsberg bei Jois zählt gemeinsam mit dem nahen
Neusiedler See und seine Umgebung werden durch die Natur- und Landschaftsschutzverordnung Neusiedlersee, LGBl. Nr. 22/1980, geschützt. In den Bewahrungszonen ist das Betreten auf markierten Wegen gestattet, in
Geschriebenstein. Auf die näheren Ausführungen in den Erläuterungen zur Verordnung wird verwiesen. LGBl. Nr. 2/2017 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 (kundgemacht durch öffentliche Auflage) Erläuterungen
Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Raab Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Raab Bezirk Jennersdorf, LGBl. Nr. 44/1979 Das Jennersdorfer Hügelland bildet einen Ausläufer des südoststeirischen Hügellandes
Landschaftsschutzgebiet Südburgenländisches Hügel- und Terrassenland Bezirke Oberwart und Güssing, LGBl. Nr. 30/1974 20 Gemeinden haben Anteil am Landschaftsschutzgebiet Südburgenländisches Hügel- und
er Pußta und Heide Natur- und Landschaftsschutzgebiet Siegendorfer Pußta und Heide KG Siegendorf, LGBl. Nr. 31/1970 Aus der ebenen Landschaft am Rande des Wulkabeckens, hin zum Ruster Höhenzug erhebt sich