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des Energieausweises 9. Nähere Beschreibung des Erstellungsmodus B. Daten der Einmeldung von Energieausweisen von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden und Sonstigen Gebäuden: 1. Identifikationsmerkmale der
müssen einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Landes und der Europäischen Union aufweisen. Die Logoleiste soll daher eine in Relation zum Format des Printprodukts angemessene Größe haben
Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr) E-Mail: