Verordnung geregelt. Persönliche Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union vollendetes 19. Lebensjahr Vertrauenswürdigkeit Wohnsitz im Burgenland oder einem benachbarten
g an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt. Hinweise Ihre personenbezogenen Daten werden
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