Stimmabgabe mit Wahlkarte vor der zuständigen Wahlbehörde Falls ein Wähler seine Wahlkarte weder auf dem Postweg versendet, noch im Gemeindeamt abgegeben hat, kann er am Wahltag bzw. am Tag der engeren Wahl (Stichwahl)
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, also dem 17. Jänner 2025, 14:00 Uhr, bei ihrer Gemeinde (durch Post, Boten, persönliche Abgabe, etc.) einlangt. Die Art der Übermittlung spielt keine Rolle. Weiters können
atorin: Frau Mag. Petra Taferner-Kraigher Tel: 057/600-3114 oder per Mail unter post.a10-gesundheitswesen(at)bgld.gv.at Psychische Erkrankung Was ist eine psychische Erkrankung? Eine psychische Erkrankung