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Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung und für alle Behörden, deren
Anzeigen. Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß $ 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 -AVG, BGBI. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBI. I Nr. 58/2018, an die Bezirkshauptmannschaft